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Wie alt darf man sein um ein Kind zu adoptieren?

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Mit über 60 Jahren ein Kind adoptieren? Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder hat es vorgemacht, mit guten Beziehungen nach Russland war das möglich. Doch normalerweise stehen die Chancen nicht gut für Adoptiv-Kandidaten im fortgeschrittenen Alter. Und das hat auch seinen Grund: Wer mit über 60 Jahren ein Kind adoptiert, hat die Mitte der 70er längst überschritten, wenn das Kind erwachsen ist. Manche Menschen haben in diesem Alter vielleicht noch die Kraft, einen Teenager zu erziehen, für andere könnte das schon eine Überforderung sein.

Wie viele Paare wollen adoptieren?

Die Anzahl der Adoptionen in Deutschland sinkt. Im Jahre 2006 gab es noch 4748 Adoptionen von Kindern und Jugendlichen, im Jahr 2016 waren es nur noch 3976. Grund hierfür können Innovationen in der Reproduktionsmedizin sein. Die Chancen, ein eigenes Kind zu zeugen, werden immer besser. Im Jahre 2006 wurden 9154 Bewerbungen auf eine Adoption eingereicht, 2016 waren es nur noch 5266 Bewerbungen. Trotzdem übersteigt die Anzahl der Bewerbungen bis heute die Anzahl der adoptierbaren Kinder. Nicht jede Bewerbung führt also zu einer Adoption. Je älter die Bewerber sind, desto schlechter stehen die Chancen.

Altersgrenzen für die Adoption

Es gibt ein Mindestalter für die Adoption. Dieses liegt bei 25 Jahren. Eine obere Altersgrenze gibt es formell nicht. Als Empfehlung sollte die Altersdifferenz zwischen dem Adoptivkind und den Eltern nicht größer als 40 Jahre sein. Dies ist jedoch als orientierende Empfehlung zu verstehen, nicht als absolute Grenze. Ausnahmen bilden etwa die Adoption durch Verwandte oder die Adoption von Stiefkindern. Neben dem Alter spielen auch Kriterien, wie die wirtschaftliche Lage der Adoptiveltern, die Stabilität der Partnerschaft, die Wohnverhältnisse, die psychische Belastbarkeit und bereits vorhandene pädagogische Erfahrungen eine Rolle bei der Entscheidung, ob Paare für eine Adoption geeignet sind.

Wer muss bei einer Erwachsenenadoption zustimmen?

Anders geregelt ist die Adoption von Volljährigen. Diese muss notariell beurkundet werden. Für diese Adoption ist die Einwilligungserklärung der Annehmenden und der Adoptierten erforderlich. Die Zustimmung der leiblichen Eltern der Adoptierten muss nicht mehr eingeholt werden. Die zu adoptierende Person sollte in jedem Falle jünger sein als die adoptierende Person. Ein Altersunterschied von 12 Jahren ist nach gegenwärtiger Rechtsprechung zu gering.


Foto: Gerd Altmann auf Pixabay (pixabay license)
Artikel geschrieben von Andreas Mettler
veröffentlicht am Mittwoch, 15. Juni 2022counter

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