Kindex
Kindex-Lexikon
Menu anzeigenMenu anzeigen

Lexikoneinträge Übersicht

Federwiege

-1Die Wiege, auch als Babyhängematte geläufig, ist sehr einfach aufzubauen, tragbar und kann problemlos an jeden Ort getragen werden. Kurz: Es ist eine Art Schaukelbett, das Ihrem Baby die Möglichkeit bietet, im Garten, auf dem Balkon, beim Picknick oder auf einem Ausflug zu schlafen.mehr...

Teppiche im Kinderzimmer: Darauf achten Eltern

Ein Teppich kann im Kinderzimmer entweder der absolute Blickfang sein, oder das Gesamtbild etwas beruhigen.Das Einrichten des Kinderzimmers ist für Eltern eine wichtige Aufgabe. Das Kind soll sich hier zu jeder Zeit wohlfühlen und das Zimmer soll zum Verweilen, zum Spielen und zum Entspannen einladen. Eine gemütliche Atmosphäre schafft ein Teppich.mehr...

Erstes halbes Jahr mit Baby meistern: Tipps für Familien

Eltern zu sein bedeutet nicht immer strahlenden Sonnenschein. Manchmal mischen sich neben glücklichen Gefühlen auch enttäuschte oder traurige Empfindungen. Wichtig ist, dies akzeptieren zu lernen und auch über die eigenen Bedürfnisse ehrlich zu sprechen.Nach der Geburt des Kindes beginnt daraufhin ein vollkommen neuer Lebensabschnitt. Insbesondere die ersten sechs Monate bereiten frischgebackenen Eltern oftmals Schwierigkeiten.mehr...

Schulbegleiter

-1Schulbegleiter sind als Unterstützung für Kinder- und Jugendliche zu sehen, den Schulalltag im Falle einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung zu meistern. Schulbegleiter kommen bei Benachteiligungen wie Autismus, Legasthenie, Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung zum Einsatz. Das Aufgabengebiet und die Qualifikation eines Schulbegleiters sind nicht im Detail definiert.mehr...

Inobhutnahme - Flucht aus der Familie

-1In Notsituationen können Kinder- und Jugendliche beim Jugendamt um eine „Inhobhutnahme“ bitten. Hierfür sind Kinder- und Jugendnotdienste vom Jugendamt und von freien Trägern eingerichtet worden. Die Personensorgeberechtigten werden über die Inobhutnahme informiert und können die Herausgabe des Kindes verlangen. Das Familiengericht kann weitergehende Maßnahmen einleiten.mehr...

Die UN-Kinderrechtekonvention

-1Im Jahre 1990 trat das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ in Kraft. Deutschland ratifizierte die UN-Kinderrechtekonvention im Jahr 1992 zunächst unter Vorbehalten. Diese Vorbehalte wurden 2010 zurückgenommen. Das Übereinkommen stellt in 54 Artikeln 10 Grundrechte für Kinder heraus.

In den Jahren 2005 bis 2010 wurde in Deutschland ein Nationaler Aktionsplan für ein kindgerechtes Deutschland definiert, der unter anderem das gesunde Leben innerhalb von gesunden Umweltbedingungen und das gewaltfreie Aufwachsen sowie Bildung und Chancengleichheit für Kinder festschreibt.
mehr...

Rund ums Elterngeld: Alles Wissenswerte zum Zuschuss

-1Um die finanzielle Lücke, die nach der Geburt auch durch den Ausfall eines Gehalts entsteht zu füllen, gibt es das Elterngeld. Was es damit auf sich hat, wie hoch der finanzielle Zuschuss ausfällt und was für den Antrag wichtig ist, das und mehr beantwortet dieser Beitrag.mehr...

Unschooling

-1Befürworter des „Unschoolings“ verneinen sowohl den Schulunterricht, wie auch den Hausunterricht. Es wird argumentiert, dass Lerninhalte selbstbestimmt von Kind nachgefragt und situationsbedingt im Alltagsleben vermittelt werden soll. Unschooling ist nach deutschem Recht nicht mit der Schulpflicht zu vereinbaren.mehr...

Urlaub mit Kindern in Italien

-1Wer sich für eine Familie mit Kindern entscheidet, wird feststellen, dass nichts mehr so einfach ist, wie es vorher war. Auch nicht die Fahrt in den Urlaub. Kinder werden schnell einmal ungeduldig, sie brauchen etwas Unterhaltung auf der langen Fahrt auf der Autobahn, die für das Auge oft wenig Abwechslung bietet.mehr...

Hausunterricht

-1Im Gegensatz zu anderen Ländern in Europa, in denen eine Bildungspflicht besteht, ist in Deutschland aufgrund der Schulpflicht ein Hausunterricht nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Beim Hausunterricht wird der Bildungsauftrag von Privatlehrern oder von den Eltern selbst wahrgenommen.mehr...
counter
Mehr Einträge123456789
Startseite - Impressum - Kontakt