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Masern-Impfpflicht für Kinder und Pädagogen

masernimpfpflicht

Januar 2022: Die Politik in Deutschland diskutiert über eine allgemeine Impfpflicht für die Corona-Schutzimpfung. Eine sehr kontroverse Debatte, begleitet von Demonstrationen für Freiheit und Grundrechte. Dabei haben wir die Impfpflicht schon seit 2020. Und zwar die Masern-Impfpflicht für Kinder und für Pädagogen. Diese wurde ganz ohne Notlage und ohne Pandemie eingeführt. Masern war 2020 kein akutes Problem, das unser Gesundheitssystem bedroht hätte. Auch bei der Einführung der Masern-Impfpflicht gab es Proteste. Im Vergleich zur heutigen Debatte im Zusammenhang mit der Corona-Impfpflicht verliefen diese allerdings recht ruhig und moderat.

Keine allgemeine Masern-Impfpflicht

Die im März 2020 eingeführte Masern-Impfpflicht richtet sich an Kinder und an das pädagogische Personal. Das Gesetz verpflichtet Kinder beim Eintritt in die Schule oder in den Kindergarten, die von der ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorzuweisen. Auch Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und das Medizinische Personal (falls nach 1970 geboren) müssen einen entsprechenden Nachweis erbringen. Dasselbe gilt auch für Asylbewerber und Flüchtlinge innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft.

So wird der Nachweis erbracht

Die Impfung kann über den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder ein ärztliches Attest, das die bereits erlittene Krankheit dokumentiert, nachgewiesen werden. Wer den Nachweis bereits im Kindergarten vorgelegt hat, kann dies auch vom Kindergarten bestätigen lassen, wenn der Schuleintritt ansteht.

Bußgelder für ungeimpfte Kinder

Wenn Eltern ihre Kinder, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, nicht impfen lassen, so steht ein Bußgeld in der Höhe von bis zu 2.500 Euro an. Auch für die Betreuungseinrichtung kann ein Bußgeld in dieser Höhe fällig werden, wenn Kinder ohne Impfung zugelassen werden. Dasselbe gilt für nicht geimpftes Personal.

Masern – Eine harmlose Kinderkrankheit?

Im Jahre 2019 wurden europaweit mehr als 13.000 Masernfälle gemeldet. In Deutschland waren 514 Fälle bekannt. Masern kann im schlimmsten Fall zu einer tödlich verlaufenden Gehirnhautentzündung führen. Die Masernimpfung sorgt für eine lebenslange Immunität. Die Impfquote lag 2017 bei Schulanfängern bei über 97% bei der ersten Impfung und bei 95% im Zusammenhang mit der zweiten Impfung.

Masern-Impfpflicht vs. Schulpflicht

Nun könnten Eltern, die der Masern-Impfpflicht skeptisch gegenüber stehen auf die Idee kommen, die impffreien Kinder nun einfach nicht mehr in die Schule zu schicken. Analog zum Kindergarten, der keine ungeimpften Kinder mehr aufnehmen darf. Die Schulpflicht besteht allerdings weiterhin. Auch Kinder ohne Masern-Impfung müssen weiterhin am Schulunterricht teilnehmen. Der Druck auf die Eltern wird nicht über den Ausschluss aus der Schule ausgeübt, sondern über entsprechende Bußgelder.


Foto: Press Love you auf Pixabay (pixabay license)
Artikel geschrieben von Andreas Mettler
veröffentlicht am Montag, 3. Januar 2022counter

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