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Kinder in Gefahr: Wie wird das Kindeswohl geschützt?

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Inhalt

Was bedeutet „Kindeswohl“?
Einsatzgebiete für das Kindeswohl
So wird das Kindeswohl geschützt
Wie wird das Kindeswohl festgestellt?
Das Bindungsprinzip
Das Förderungsprinzip
Das Kontinuitätsprinzip
Der Wille des Kindes


Der Begriff des „Kindeswohls“ wird im Gesetz nicht konkret definiert. Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt allerdings eine klare Definition der Kindeswohlgefährdung. In diesem Fall ist es die Aufgabe des Staates, entsprechend einzugreifen. Auch im Zusammenhang mit Scheidungsverfahren spielt das Kindeswohl eine wichtige Rolle.

Was bedeutet „Kindeswohl“?

Bei Fragen zum Kindeswohl wird festgestellt, ob die Lebensbedingungen eines Kindes und das Verhalten der Eltern sowie anderer Beteiligten für die Bedürfnisse des Kindes förderlich sind. Sowohl im Familienrecht, wie auch in der Pädagogik steht der Begriff des Kindeswohls stets im Zusammenhang mit dem Kinderschutz. Der Staat greift ein, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls festgestellt werden kann.

Einsatzgebiete für das Kindeswohl

Fragen des Kindeswohls spielen vor allem in folgenden Lebenssituationen eine wichtige Rolle:

  • Bei einer Trennung oder Scheidung
  • Bei einem Antrag auf Adoption
  • Im Zusammenhang mit Vaterschaftsfragen
  • Bei einer Kindeswohlgefährdung

So wird das Kindeswohl geschützt

Aspekte des Kindeswohls sind

  • Die Möglichkeiten für ein Kind, zu einer verantwortungsvollen und selbständigen Person heranzuwachsen.
  • Das Recht auf eine körperliche, geistige und seelisch unversehrte Kindheit.
  • Stabile Beziehungen zu den sorgeberechtigen Personen.
  • Der Wille des Kindes (bemessen am Alter des jungen Menschen).

Wie wird das Kindeswohl festgestellt?

Das Kindeswohl wird im Gesetz nicht explizit definiert. Es gibt aber Kriterien, die darüber entscheiden, ob das Kindeswohl gefährdet ist oder nicht. Hierbei spielen sowohl das Bindungsprinzip, das Förderungsprinzip und das Kontinuitätsprinzip, wie auch der Wille des Kindes eine wichtige Rolle.

Das Bindungsprinzip

Das Bindungsprinzip setzt bei der inneren Bindung des Kindes an seine Eltern und Geschwister an. Hierbei kann bei der Klärung von Fragen zum Kindeswohl festgestellt werden, zu welchen Personen Bindungen bestehen. Fehlen die entsprechenden Bindungen, so kann dies als Risiko für die Entwicklung des Kindes definiert werden. Besteht aufgrund einer Bindung die Gefahr einer gesundheitlichen Gefährdung (etwa bei Misshandlung oder Vernachlässigung), so kann auch eine Trennung von Eltern und Kind sinnvoll sein.

Das Förderungsprinzip

Im Zusammenhang mit dem Förderungsprinzip werden Aspekte der Pflege, der Versorgung und der Betreuung eines Kindes betrachtet. Hierbei spielen auch äußere Umstände eine Rolle, die das Wohl des Kindes gefährden oder garantieren können. Zur Förderung des Kindes gehört auch die Erziehung.

Das Kontinuitätsprinzip

Jede Veränderung der Lebenswelt kann für ein Kind eine besondere Belastung bedeuten. Das kann insbesondere bei Scheidungsverfahren eine erhebliche Rolle spielen. Hierbei stellt sich die Frage, welches Elternteil das Kindeswohl durch Kontinuität schützen kann. Hat das Kind die Möglichkeit, weiterhin dieselbe Schule zu besuchen? Behält das Kind den Freundeskreis?

Der Wille des Kindes

Je nach Alter des jungen Menschen, spielt auch der Wille des Kindes bei Fragen zum Kindeswohl eine wichtige Rolle. Das Gericht kann den Willen des Kindes allerdings den anderen Prinzipien unterordnen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Beeinflussung eines Elternteils im Raume steht.


Foto: PublicDomainPictures auf Pixabay (pixabay license)
Artikel geschrieben von Andreas Mettler
veröffentlicht am Dienstag, 3. Januar 2023counter

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