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Forum-Recht - wie lange ich draußen bleiben darf

Beitrag von D. am 29.01.2006
Hi,
also ich war weder in der kneipe noch in der disco. Ich hab ihm meinen Busausweis gegeben. Da seht mein Name, mein wohnort, adresse und Geburtstag. Er hat geasgt eigentlich muesste er mich mitnehmen, aber er hat mich aussteigen lassen. Er hat mir zwar im Bus seinen Ausweis gezeigt aber es war so dunkel, da hätte es auch der Perso sein können.

Beitrag von R. am 29.01.2006
Frag den "Polizisten" das nächste mal, gegen welches Gesetz (Gesetz und Paragraph) Du denn konkret verstossen haben sollst. Im Jugendschutzgesetz wird er vergeblich nach einem Verbot des "Busfahrens nach 24 Uhr" suchen. Wenn er wirklich schon so lange Polizist ist, sollte er es in der Tat besser wissen ;-)

Beim Jugendamt melden kann er Dich natürlich, wenn er der Ansicht ist, dass Dein Wohl gefährdet ist, wenn Du so spät in der Nacht Bus fährst. Dafür braucht er nicht mal Polizist zu sein, das kann jeder.

Beitrag von D. am 29.01.2006
hi ronald.
Was passiert wenn er dass dme jugendamt meldet. Hat das konsequenzen fuer mein Eltern? Denn wenn ich das mit meinen Eltern ausmach dass ich nicht eher heimkomm oder nicht eher heimkommen konnte dann ist das doch kein problem?

Beitrag von C. am 29.01.2006
vielen dank
na dann werd ich mich mal in das nächste wort gefächt mit meiner mum stürzen

lg Carmen

Beitrag von M.S. am 30.01.2006
Hi,
aber das dem Jugendamt zu melden, hat gar keinen Sinn. Die werden dann vielleicht für ein Gespräch vorbeikommen. Die Entscheidung über das Wohl eines Kindes fällen jedoch immer noch die Eltern. Sie müssten denen schon das Personensorgerecht entziehen und dazu ist wohl kein Grund gegeben!
Dominik, ich hoffe nur, dass du deinen Busausweis auch zurückbekommen hast... Naja, jedenfalls könntest du mit deinen Eltern ja mal zur Polizeiwache gehen, dich informieren und mal nach dem Polizisten fragen.
Wenn es ihn allerdings gar nicht gibt, dann wäre ich an deiner Stelle sehr vorsichtig! Ein Mann, der sich als Polizist ausgibt, um Adressen von Jugendlichen zu holen, ist nicht unbedingt ein Spaßvogel.
Aber mach dich deshalb nicht verrückt... Besprich das weitere Vorgehen mit deinen Eltern und handelt dann nicht überstürzt, sondern mit Bedacht; nicht, dass euch noch irgendwelche kleinen Formfehler unterlaufen.

Gruß Manu

Beitrag von D. am 30.01.2006
Der Rufbus hat immer einen Beifahrer der von der Zentrale die Informationen bekommt. Und dieser Beifahrer war angeblich ein Polizist, der mir den Busausweis wiedergegeben hat. Also d.h., dass es bestimmt ein Polizist war, da der Rufbus eine Organisation unserer Stadt ist für Leute denen das Taxi zu teuer ist.

Beitrag von R. am 30.01.2006
Das KJHG als Arbeitsgrundlage für das Jugendamt regelt in erster Linie Hilfe für Familien. Das Jugendamt kann gegen den Willen von Eltern nur in wenigen Fällen einschreiten, wenn das Kindeswohl ernsthaft gefährdet ist. Busfahren nach 24 Uhr ist davon weit entfernt. Aber melden kann er es trotzdem. Was solls?

Beitrag von M.S. am 31.01.2006
Find ich auch: Was soll's?
Mach dir keine Gedanken, das wird schon. Ist zwar ein dummer Spruch, aber was will er schon groß machen. Lass es einfach auf dich zukommen.

Das Thema ist dann wohl auch beendet, oder? 10 Seiten voll!

Gruß Manuel

Beitrag von A.M. am 31.01.2006
Zehn Seiten bedeutet einhundert Beiträge zu einem Thema. Ich erinnere mich, dass ich die Foren so programmiert hatte, dass mehr nicht geht und auch nicht gehen soll. Ich weiss aber nicht mehr was bei einhundert Beiträge passiert. Ich bin selbst gespannt :-)

Beitrag von M.S. am 05.02.2006
Dann werden wir es jetzt wohl sehen. Dies müsste eigentlich Beitrag Nr. 100 sein....
Und ich werde zum Test noch einen nachreichen. Mal sehen!!!

Für alle: Dies müsste das Ende sein. Deshalb:
Ein paar letzte Grüße an alle, die hier gepostet haben!!!

(Hoffentlich ist jetzt auch Ende, sonst kommt dieses Posting ziemlich blöd... ;-))

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