Kindex
Kinder, Jugend & Familie
Menu anzeigenMenu anzeigen

Forum-Recht - wie lange ich draußen bleiben darf

Beitrag von M. am 18.07.2004
Hallo Karl-Heinz, ich glaube, dass wir ziemliche Einzelkämpfer sind. Es ist wirklich fuer viele schwer zu verstehen, dass es so ein Gesetz nicht gibt. Viele haben die 22 Uhr im Sinn, aber wissen nicht, was es eigentlich bedeutet. Aufklaerung gibt es da nicht, ist wohl auch nicht gewollt! Weiter so! Einen schönen Sonntag wuenscht Maike

Beitrag von S. am 19.07.2004
Du darfst mit 14 bis 22 uhr draußen bleiben und mit 16 bist 24 uhr. So ist das gesetz. Und das kann keiner abstreiten.

Beitrag von s. am 19.07.2004
maike natürlich gibt es das gesetz genau wie alle anderen gesetze mit disco kneipe rauchen etc. das ist nun mal so

Beitrag von S. am 19.07.2004
(Stadtfest) Es dürfen ab 22 Uhr keine Kinder mehr da sein es sei denn sie sind in begleitung eines Erziehungsberechtigtem unterwegs.Und die meisten bleiben einfach weil vielen Eltern es scheiß egal ist wie lange ihre Kinder weg sind...

Beitrag von M.K. am 19.07.2004
hi steffi.
hast du dir mal die anderen einträge durchgelesen?
ich glaub nicht!
das hatten wir schon alles.
es steht aber nirgendwo in einem gesetz, dass man nicht auf offener strasse rumlaufen darf.
theoretisch darf jeder(egal wie alt) sich frei und zu jeder uhrzeit auf der strasse bewegen.
du hast zwar recht mit dem stadtfest etc, aber es gibt nirgendwo ein gesetz, dass besagt, dass man bis 16 um 24 uhr daheim sein muss.

Beitrag von G. am 19.07.2004
>Beitrag von Steffi:Du darfst mit
>14 bis 22 uhr draußen bleiben
>und mit 16 bist 24 uhr. So ist
>das gesetz.

Wer schreibt "so ist das Gesetz" sollte auch das Gesetz und den Paragraphen dazuschreiben. Karl-Heinz hat hier ausreichend dargelegt, dass es diesen Paragraphen nicht gibt, dass man aber aufpassen sollte mit der Aufsichtspflicht. Die hat aber mit 22:00 Uhr konkret nichts zu tun.

Beitrag von K. am 20.07.2004
Das würd mich auch mal interessieren, wie lange unsere 15jährige Tochter unterwegs darf.
Danke !!!

Beitrag von K. am 21.07.2004
Schau einfach in die Beiträge zu diesem Thema. Da steht bereits alles!

Beitrag von h. am 23.07.2004
§ 4
Gaststätten

(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.

heisst des, dass ich bis 23 uhr in na eisdiele sein darf? heinz (13 jahre)

Beitrag von P.O. am 25.07.2004
ich hab da noch eine Frage zu dem Thema:
Darf man also mit 15Jahren vom Gestzt her so lange ma will draußen bleiben und nur in Diskos usw. bis 22.00Uhr ?

Petra

Weitere Ergebnisseiten: 1234567891011
Startseite - Impressum - Kontakt