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Forum-Recht - wie lange ich draußen bleiben darf

Beitrag von R.S. am 08.11.2004
Ich würdes sagen bis 19.00 oder 19.30 Uhr und im Winter bis es dunkel ist.

Beitrag von A. am 09.12.2004
Ich darf Gerademahl bis 19 Uhr draußen bleiben egal wie hell oder dunkel es ist! meinen Vater interessiert es auch nicht mit wem ich unterwegs bin und wie alt die Jenigen sind außerdem verbietet er mir sogar den Freund und was nun ich habe sie in keiner Hinsicht enttäuscht (meine Eltern) ich habe auch sehr gute Noten in der Schule und kümmere mich sogar mehr um den Haushalt als meinen Mutter es tut trotzdem bekomme ich nicht eine Gelegenheit mal mit einigen freunden bummeln zu fahren das halte ich nicht mehr länger aus dadurch verliere ich den Kontakt zu meinen Freunden ein Handy besitze ich übrigens auch nicht und es ist mir nicht gestattet, das Telefon zu benutzen! ich darf erst raus nachdem ich meine Hausaufgaben erledigt und alles pikobello aufgeräumt habe und das geht seit 2 Jahren schon was sagen sie jetzt? Was soll ihrer Meinung nach tun? Ich hinterlasse die E-Mail Adresse meines Vater nicht er würde ausflippen…. Gruß ihre Anja

Beitrag von W. am 13.12.2004
Hallo Anja
an deiner Stelle würd ich mal den Kinderschutzbund oder den Vertrauenslehrer an deiner Schule fragen, vielleicht können die dir weiterhelfe, wie alt bist du denn?

Wiebke

Beitrag von *. am 03.01.2005
Du darfst laut dem Jugendschutzgesetz bis 22 Uhr draussen bleiben;aber deine Eltern müssen sich nicht nach dem JSchG richten,sondern dürfen alleine entscheiden,wie lange du Ausgang hast!

Beitrag von D.H. am 07.01.2005
ich verstehe es nicht!?!
1. sind hier anscheind viele zu faul, sich mal die Beiträge von anderen durch zu lesen oder selbst mal im JuSchG nach zu gucken!!! Es werden nämlich immer die gleichen Fragen gestellt und demnach bleibt dann auch die Antwort immer gleich *kopfschüttel*
2. Zitat von *Jackie* "Du darfst laut dem Jugendschutzgesetz bis 22 Uhr draussen bleiben;aber deine Eltern müssen sich nicht nach dem JSchG richten,sondern dürfen alleine entscheiden,wie lange du Ausgang hast!"
Deine Aussage stimmt nicht!!! Es gibt keinen Paragraphen mit diesem Inhalt!! Das JuSchG sagt nur, wie lange man z.B. im Kino bleiben darf, oder wie lange man in der Disco bleiben darf usw.!!Das sind alles ortsspezifische Angaben und haben nichts damit zu tun, wie lange man draußen (z.B: IM GARTEN,AUF DER STRAßE ODER SONST WO!!!) bleiben darf!!Wie lange man Draußen bleiben darf, liegt frei in der Entscheidung der Eltern!!
Zitat von *Jackie* "aber deine Eltern müssen sich nicht nach dem JSchG richten,sondern dürfen alleine entscheiden,wie lange du Ausgang hast!" das ist eine sehr sinnvolle Aussage von dir!! *kopfschüttel* Es gibt keine Gesetze, an die man sich nicht halten muss?!? Das ist ein Wiederspruch in sich!! Sonst würden es nur RICHTLINIEN SEIN!! Sind es aber nicht!!

Ich hoffe nun hab ich endlich hier einiges klar gestellt!!

LG Daniel H.

Beitrag von N. am 23.01.2005
Also ich will hier keinen nerven oder so und sry wenn ihr die fragen schon tausendmal beantwortet habt.Nun wenn ich jetzt auf einem Geburtstag bin und ich da bis 0 uhr bleiben darf sagen sie ich kann froh sein das ich so lange darf, da das Gesetz sagt das ich um 22 uhr zu hause sein muss.Doch wie ich das gelesen hab ist das nicht so sondern meine eltern müssen mir sagen wie lange ich auf der Party bleiben darf und noch etwas ich bin 15 und wie lange dürfte ich eurer meinung nach auf einer Party bleiben? ? ?
Danke für eure antworten
MfG Nick_the_ripper

Beitrag von a. am 21.02.2005
Wen du 15 jahre alt bist darfst du nur in ein kino film der spätestens um 22:00 Uhr endet nicht eine minute später
ciao
Aky Mafioso

Beitrag von J. am 28.02.2005
Also, ein unter 14 jähriges Kind darf meiner Meinung nicht länger als 20 Uhr raus und erst ab 14 darf es überhaupt bis 22 Uhr raus. Mit 16 dann bis 14 Uhr!!

Beitrag von D.H. am 01.03.2005
Hallo Jasmin. Warum gibt hier in diesem Thread immer wieder Leute, die mit irgendwelchen [FALSCHEN] Hypothesen kommen, wobei es schon unzählige male richtig gestellt wurde? Scheinbar hattest du es noch nicht einmal nötig zu schauen, was 3 Beiträge vorher geschrieben wurde! 1. es ist falsch was du behauptest! 2. wenn du etwas behauptes, bringt es nicht ohne einen Beweis! Aber du konntest es ja nicht Beweisen, da deine Hypothese nirgends gesetzlich nachzuvollziehen ist! 3. Sind solche Leute wie du dafür verantwortlich, dass sich solche falschen Hypothesen verbreiten, denn die wenigsten haben das JuSchG schon einmal gelesen. Und ich bin mir sicher, du auch nicht!
4. Es gibt KEINE gesetzliche Regelung, wie lange man DRAUßEN bleiben darf! Es werden nur ortsspezifische Beschränkungen per Gesetzt festgelegt!
um die nun auch für alle nocheinmal 100%ig ersichtlich zu machen, lest euch bitte im JuSchG den § 4 (Gaststätten), § 5 (Tanzveranstaltungen), § 6 (Spielhallen, Glücksspiele), § 7 (Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe), § 8 (Jugendgefährdende Orte) und § 11 (Filmveranstaltungen) durch!
Überall dort gibts es zeitliche Begrenzungen oder ganze Aufenthaltsverbote. Wenn du dir dann auchnoch die Mühe machst, sich etwas genauer mit dem JuSchG auseinander zu setzen, dann wirst du sehen, dass in keinen anderen Paragraphen etwas von einer zeitlichen Aufenthaltsbeschrenkung steht!

UND FÜR ALLE ANDEREN

Sich informieren, nachdenken,schauen ob dies nicht schonmal gesagt wurde, schreiben, nochmal nachdenken, sich vergewisser; dass das auch wirklich stimmt; was man schreibt und DANN erst den Beitrag abschicken!

LG Daniel

Beitrag von A.M. am 01.03.2005
Ich hatte Jasmins Beitrag dahingehend verstanden, daß sie mitteilen wollte, wie lange jemand *ihrer Meinung nach* draußen bleiben dürfte. Auch um diese Frage, wie lange Eltern das denn nun erlauben sollten, wurde hier ja schon diskutiert.

Antworten die gezielt Fehlinformationen zu verbreiten versuchen werden in der Regel nicht freigeschaltet. Auch das kommt vor.

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