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Forum-Recht - wie lange ich draußen bleiben darf

Beitrag von M.S. am 29.12.2005
Hi Susanne,
jeder über 18 kann mit dem stillschweigenden Einverständnis deiner Eltern das Erziehungsrecht über die erhalten. Das gilt für alle. Wenn deine Eltern also wissen, dass du mit deinem Freund weg bist und nichts dagegen haben, dann ist das okay.
Er ist dann nämlich erziehungsberechtigt für dich.
Und mit einem erziehungsberechtigten darfst du weg. Das Gesetz bezieht sich immer nur auf Jugendliche ohne Begleitung von Erziehungsbrechtigten. (Es steht auch immer dabei.)

LG Manu

Beitrag von M. am 30.12.2005
Und der Erziehungsberechtigte sollte am Besten auch gleichzeitig Dein Anwalt sein. Denn die meisten Discos oder Gaststätten wissen nichts von einer Übertragung des Erziehungsrechts und lassen Dich deshalb trotzdem nicht rein.

Beitrag von S. am 10.01.2006
Danke für die Antworten! :)

Beitrag von S.G. am 15.01.2006
ich werd echt verückt im winter darf ich abends ga nichtr mehr raus wenn es dunkel ist und im winter ist das jah schon um ca. 4 uhr !
und da ich ein eigenes pferd habe könnte ich mich halt abends nur verabreden ! ich habe meinen vater in so einer hinsicht noch nie enttäuscht auserdem bin ich immer per handy zu erreichen! ich bin 13 und werde bald 14 also was kann ich machen !? bis zum sommer ist es doch noch soo lang!!! =( bitte helft mir und antwortet schnell! ich bin echt vertig

Beitrag von C. am 18.01.2006
wie isses denn auf einer privaten party?

Beitrag von M.S. am 19.01.2006
Hallo,
ich glaube, die Frage war an mich gerichtet. Also, ersteinmal etwas Allgemeines, damit Du das ganze besser verstehst und Dich in Zukunft zurecht findest:
Gesetze sind ja in Paragraphen und darunter in Absätze unterteilt. Die Paragraphen jedoch werden übergeordnet dem Sinn nach in "Abschnitte" unterteilt. Hier kannst Du leicht einen Überblick über das Gesetz und seinen Inhalt gewinnen.
Im Jugendschutzgesetz (JuSchG) findest du insegesamt 7 Abschnitte. Einer davon heißt "Jugendschutz in der Öffentlichkeit", alle anderen sind jetzt für uns nicht von Belang. Es gibt nämlich keinen, in dem der Jugendschutz im Privaten geregelt wird. Das wird so teilweise von anderen Gesetzen übernommen.
Private Partys werden also NICHT vom JuSchG GEREGELT. Du musst dies allein mit deinen Eltern regeln.

Ich hoffe, ich konnte helfen.
Gruß Manu

Beitrag von C. am 26.01.2006
ich bin am wochenende öfter(ohne meine mutter)bei meinem vater der allerdings nicht erziehungsberechtigt ist!
darf er bestimmen wie lang ich draußen bleiben darf?
meine mum meint ich muss um 24uhr zuhause sein.
ich geh immer mit meinen freunden weg ich bin 16 und die alle über 18
das ist immer total bescheuert weil die mich immer heim bringen müssen und der abend dann gelaufen ist!
wenn die dabei sind ist das doch eigentlich in ordnung dass ich länger als 24uhr mit denen unterwegs bin.
die passen ja auf mich auf.

hoffe auf antwort
lg carmen

Beitrag von d. am 28.01.2006
HI,
ich war gestern mit meinen Freunden weg und bin um 3uhr mit dem rufbus heimgefahren.Meine Freunde waren alle 16 ,außer ich 15. Da hat mich den Beifahrer gefragt wie alt ich bin (15).Daraufhin hat er mir seinen Polzeiausweis gezeigt und gesagt, dass ich schon lange (angeblich um 12uhr) daheim sein muss.Außerdem werde er das dem Jugendamt melden, die meine Eltern benachrichtigen werden und sie verwarnen werden. Als ich ihn darauf hingewiesen hab dass ich so lange drausen bleiben darf wie ich will( durch absprache der Eltern) und keinen alcohol getrunken hab, antwortete er mir, dass er lang genug Polizist sei und das besser wisse! Da kann doch irgnedwas nicht stimmen!

Beitrag von M.S. am 29.01.2006
Hallo Carmen,
es ist so, dass das deine Mutter entscheiden darf. Wenn sie sagt, dass du immer um spätestens Mitternacht zuhause sein musst, dann ist das für dich verbindlich.
Das gilt auch, wenn deine Freundinnen auf dich aufpassen können und nach dem Gesetz erziehungsberechtigt sind (also über 18 und mit Einverständnis deiner Mutter).
Dein Vater ist übrigens auch erziehungsberechtigt, jedoch nicht personensorgeberechtigt - das ist bei dir nur deine Mutter.
In solchen Fällen hat sie das Recht zu entscheiden. Und da das bei euch so, wie es zur Zeit ist, Standard ist, gilt dies auch, wenn sie es nicht noch einmal extra betont.

Du musst das also ganz allein mit deiner Mutter klären - sie hat das letzte Wort.

Gruß Manu

Beitrag von M.S. am 29.01.2006
Hallo Dominik,
du warst gestern vollkommen im Recht.
Du hast nichts getrunken, du warst (hoffentlich) weder in einer Kneipe noch in einer Disco oder einem ähnlichen öffentlichen Ort.
Draußen auf der Straße darfst du nach dem Gesetz so lange bleiben, wie du willst bzw. deine Eltern es erlauben.
Er darf dir ja auch nicht verbieten, den Bus zu benutzen. Der ist zwar öffentlich, aber das ist eine andere Kategorie. Du warst also im Recht und brauchst da auch nichts zu befürchten.
Wenn da noch etwas auf euch zukommen sollte, dann lasst euch nicht unterkriegen und nehmt euch zur Not einen Anwalt. Es kann allerdings auch sein, dass das ganze ein Fake war und er damit gar kein Polizist. Wenn du den Mut (und ein Handy) hast, kannst du ja das nächste Mal seinen Ausweise verlangen, im Polizeipräsidium anrufen und nachfragen, ob es ihn dort gibt. Du solltest dafür aber nicht den Notruf verwenden, sondern die örtliche Polizeinummer.
Was mich noch interessieren würde: Welche Daten/Angaben zu deiner Person hat er denn verlangt, welche hast du ihm gegeben und hat er dich daraufhin einfach so weiterfahren lassen? Normalerweise hätte er dich dann nämlich von deinen abholen lassen müssen....

Ich hoffe, dass ich helfen konnte.
Gruß Manu

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