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Forum-Recht - wie lange ich draußen bleiben darf

Beitrag von C. am 17.03.2005
Das stimmt nicht!Ich bin Jugendsachbearbeiter der Polizei Breisach. Du darfst ohne Begleitung einer erziehungsperson SO LANGE WIE ES DIE ELTERN ERLAUBEN alleine rumlaufen. Das mit der 22 uhr ist, das man nicht in den Jugenclub oder Wirtschaften..ect. ohne Eine Begleitungsperson sein.
MFG JSB(Jugendschutzbearbeiter) Christian

Beitrag von R. am 19.03.2005
Abgesehen von ein paar Unverbesserlichen war das auch die Antwort der anderen hier.

Beitrag von T. am 05.04.2005
also meine eltern haben gesagt das ich nur bis 20uhr draussen bleiben darf laut dem gesetz!!! Stimmt das?

Beitrag von M. am 05.04.2005
hi Tina, wenn dir deine Eltern nicht länger erlauben draussen zu bleiben, dann musst du nach Hause, wenn deine Eltern es dir sagen. Allerdings hat es mit dem Gesetz nichts zu tun. Es gibt kein Gesetz, das sagt, dass du zu einer bestimmten Uhrzeit nicht mehr draussen sein darfst. Wohl aber gibt es Gesetze, die sagen, dass du dich abends nicht mehr in einer Kneipe, einer Diskothek oder im Kino aufhalten darfst. Aber es gibt kein Gesetz, das sagt, dass Jugendliche nicht draussen sein duerfen.

Beitrag von M. am 11.04.2005
Hi Leutz,

alsoich bin 13 Jahre alt und muss um 22.30Uhr im Bett sein. Was ich bis dahin mache ist meinen Eltern (nach Absprache)egal. Das draußenbleiben is ja ok. Aber ich würde gerne länger aufbleiben.(Fersehen, PC usw.)


Greetz

Marcel

Beitrag von D.H. am 12.04.2005
das musst du ganz allein mit deinen eltern klären.

Beitrag von M.S. am 23.04.2005
Also, hier die AUFKLÄRUNG FÜR ALLE:
(Ihr solltet immer nach den Gesetzen gehen und nicht so "das hab ich so gehört"!!!)

Also, das JuSchG (Jugendschutzgesetz) regelt überhaupt nicht, wie lange Kinder und Jugendliche (Kind bis 14, Jugendliche/r 14-18) abends draußen bleiben dürfen!!! Da hat der Daniel vollkommen recht! Das müssen Kinder mit ihren Eltern ausmachen.

Allerdings regelt das Gesetz den Ausgang in Kinos, Kneipen, Discos, Konzerte und überhaupt Veranstaltungen. Aber auch dort gilt eine ganz wichtige Regel:
Der Personensorgeberechtigte (also die Eltern bzw. ein vom Gesetzgeber bestimmter gesetzlicher Vormund -> Sorgerecht ist nicht übertragbar!) hat das letzte Wort!!! Egal, was das Gesetz sagt, der Personensorgeberechtigte darf diese Zeit o.ä. nach vorne verschieben. Ein Beispiel:
Ein Kind darf bis 22 Uhr draußen bleiben, sagen seine Eltern. Wenn ein anderes schon um 18 Uhr nach Hause muss - laut seinen Eltern -, dann ist das vollkommen rechtens und es hat sich daran zu halten!
(Die Uhrzeiten im Beispiel sind frei erfunden, denn - wie gesagt - es gibt dafür im JuSchG keine Regelung!)

LG Manu

PS: Schon der zweite Beitrag zu diesem Thema von vor zwei Jahren war vollkommen korrekt. Der Rest der Diskussion ist unnütz, da die rechtliche Grundlage nun einmal so gelegt ist.
Bei Fragen meldet euch. - Ich bin aber kein Profi - ;-)

Beitrag von j. am 29.04.2005
hallo an alle!
nachdem ich diese ganzen Kommentare gelesen habe,bin ich mir nicht so ganz sicher was ich jetzt letztendlich glauben soll!
Gibt es wirklich kein Gesetz das besagt dass 14- jährige vor 22 uhr zuhause sein müssen,oder ein Gesetz das eine feste Uhrzeit festlegt?
würde eine Antwort dringend gebrauchen!*gg*
lg julia

Beitrag von D. am 30.04.2005
Jo des geht mir genau so, ich hatte erst gestern mit meiner mutter stress, bin 14. Und sie meint auch dass ich nach 22 uhr eigentlich nichts mehr draußen ohne eine erziehungsberechtigte person zu suchen habe.

Mfg
Denno

Beitrag von A.M. am 30.04.2005
Wenn Deine Mutter das festlegt, dann gilt das. Dann braucht es dafür kein Gesetz.

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