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Forum-Recht - wie lange ich draußen bleiben darf

Beitrag von M.S. am 03.05.2005
Hallo zusammen!
Ich hab ja da oben schon mal gepostet, aber ich wiederhole das ganze gerne noch mal.
Das JuSchG (JUGENDSCHUTZGESETZ), das dafür zuständig ist, legt da gar nichts fest. Kinder - egal welchen Alters - dürfen so lange sie wollen draußen bleiben.
!!!ABER!!!
Deine ELTERN haben das LETZTE WORT. Das heißt für jeden unter 18: Wenn deine Eltern dir sagen: "Kind, du bist jung, du bist um sechs zuhause...!" Dann gilt das und daran gibts nichts zu rütteln. Das regeln also deine Eltern - im Idealfall mit dir zusammen.
Nochmal: Egal, welches Alter (natürlich unter 18).

Falls ihr es immer noch nicht glaub, lest euch das JuSchG durch - denn auf einer guten Seite (wie dieser) gibts das ja.

LG Manu

Beitrag von M.S. am 04.05.2005
Hallo, alle zusammen!
Ich hab hier in einem Beitrag etwas ziemlich erschreckendes gefunden. Lest euch dazu mal das Posting von Anja auf Seite 5 durch.
Natürlich kann man von dieser einen Nachricht nicht viele Rückschlüsse ziehen - ich weiß ja nicht was stimmt.
Aber dieses Mädchen scheint da ja ein ernstes Problem zu haben. Wir können jetzt in diesem Fall zwar nicht helfen, aber ich fände es toll, wenn es hier auf der Seite eine neue Rubrik gäbe. Eine Liste mit Hilfseinrichtungen. Jeder könnte da dann Einrichtung reinschreiben, die sich in seiner Umgebung mit Kinderrechten und solchen Fällen befassen.
Dann könnte man das ganze nach Bundesländer, Gebieten etc. ordnen und jeder könnte für seine Umgebung nachsehen, wo er sich Hilfe holen kann.

Außerdem würde ich ein neues Forum vorschlagen und eine Verlinkungsmöglichkeit. So, dass man einen kleinen Beitrag zu einem Posting wie von Anja schreiben könnte und dass man dann in solch einem Hilfe-Forum darüber diskutieren könnte, wie man ganz speziell in diesem Fall dieser Person helfen könnte.

Denkt mal drüber nach - ich würde mich über noch mehr Vorschläge freuen.

LG Manu

Beitrag von N.(.J. am 11.05.2005
hallo!
ich hab mal eine dringende frage!
wir waren letzten samstag auf einer öffentlichen party und mein freund(16) wurde von drei 20 jährigen geschlagen als wir alle dazu kamen sind die schweine abgehauen und kurz danach kamen die bullen!es war 2:30 mein kumpel hat anzeige gemacht und ich habe dann auch noch ausgesagt wie es abgelaufen is und das kennzeichen aber die polizei hat letztens bei mein freund angerufen und meinte das kennzeichen stimmt nicht!und nun meinen die bullen das seine eltern strafe zahlen müssten weil sie die aufsichtspflicht verletzt haben!Aber wo die bullen kamen waren wir alle draußen also vor der party da wo sich auch die schlägerei abgespielt hat!Meine genaue frage is jetzt das es 2:30 und wir als die polizei kam auf freien gelände waren etwas anhaben?1)haben sie keine beweise das wir nach 12 noch auf der party waren 2)haben unsere eltern doch das bestimmungsrecht wie lange wir raus dürfen und 3)hätte doch wenn der veranstalter schuld das er nach 12 die jugendlichen unter 16 nicht rausgeschickt hat oder nicht eigentlich hat die polizei doch gar nix gegen uns in der hand oder???bitte um schnelle rückantwort da die bullen morgen bei meinem freund sind hoffe sie kommen nicht auch noch zu mir=)

danke im vorraus auch wenn es ziemlich lang is

Beitrag von W. am 11.05.2005
Hallo Norman
Naja, wenn ihr sagt, dass die Schlägerei nach 12 war, heißt das ja, dass ihr noch drin gewesen sein musstet. Ob jedoch deine Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, weiß ich nicht, sie können (und sollten) dich ja nicht ständig überwachen, und sie können ja nicht ahnen, dass du zu einer Party statt z.B. zu dem Freund nach Hause gehst :), soweit ich weiß sind hier die Veranstallter verantwortlich.
Zu 2) da hast du leider nicht recht, dies gilt nur, wenn deine Eltern oder eine "erziehungsbeauftragte Person" die begleiten.

Wiebke
für mehr Infos schick einfach ne mail

Beitrag von G. am 12.05.2005
Man kann Zeugen befragen, ob man Euch auf der Party gesehen hat oder nicht. Man kann die Veranstalter zur Verantwortung ziehen, dass Sie Eurer Alter nicht überprüft haben. Man kann die Eltern zur Verantwortung ziehen, weil sie nicht wußten, wo Ihr Euch aufhaltet nachts um halb 3. Wenn wirklich die Eltern wirklich Ärger bekommen, sollte man einen Antwalt einschalten. Mit dem Anwalt könnte man dann auch genauer durchsprechen, was wer getan hat, was wer gesehen hat, usw. Das würde den Rahmen eines Forums sicherlich sprengen.

Beitrag von M.S. am 12.05.2005
Hallo,
also, dein Freund ist ja 16 und darf damit nur bis 24 Uhr auf der Party sein, weil das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als Tanzveranstaltung gewertet wird. Allerdings liegt die Verantwortung dafür nicht bei deinen Eltern, sondern beim Veranstalter der Party, der dann auch das Alter im Zweifelsfall kontrollieren muss.
Ihr seid jetzt aber bei der Schlägerei draußen vor der Party gewesen. Dabei ist wichtig, dass euer Standort nichts mehr mit der Party zu tun hat. Ich würde das allerdings in eine gewisse Grauzone einordnen. Die kann euch aber nicht gefährlich werden - davon seid ihr nicht betroffen!!

So, jetzt zu dem anderen Teil. Der ist schon um einiges schwieriger.
Also, woher weißt du eigentlich, dass die alle 20 Jahre alt waren? Die sind doch abgehauen oder nicht?
Jedenfalls hat dein Freund ja eine Anzeige auf Körperverletzung gestellt. (Sollte er dann zumindest) Dazu immer einen guten Anwalt nehmen! Wenn die Polizei ihre Arbeit gut gemacht hat, dann müssten ja Namen etc. von Zeugen aufgeschrieben sein und dann können die Täter ja auch gesucht werden. Außerdem kann man auch nach Zeugen fahnden.
Bei diesen Zeugen habt ihr allerdings ein kräftiges Problem, weil die euch nicht sonderlich viel bringen werden! Der andere Anwalt wird sie innerhalb von kürzester Zeit ausbooten: Die waren auf einer Party? Ja. Die haben was getrunken? Ja. Die waren im Stande die Situation richtig einzuschätzen und Personen wiederzuerkennen? Nein. Ende, Schluss!
Wenn ich es jedoch richtig weiß, dann muss sich um all dies sowieso die Staatsanwaltschaft kümmern. Denn Körperverletzung ist ja keine Kleinigkeit (ich weiß nicht genau, wie sie bezeichnet wird) und dein Freund kann da (und sollte) als Nebenkläger auftreten.

Die Polizei hat gegen euch tatsächlich nichts in der Hand. Nach deiner Aussage habt ihr ja auch nichts gemacht. Und eure Eltern haben damit sowieso nichts zu tun! Das einzige, was sie euch - meiner Meinung nach - anzuhängen versuchen könnten, ist, dass ihr sie gerufen habt ohne Grund. Das würde euch massenhaft Geld kosten, jedoch hat das nichts mit euren Eltern zu tun. Falls sie jedoch Verletzungen festgestellt haben, die hoffentlich auch von einem Arzt bestätigt worden sind, dann war der Anruf nicht umsonst und die haben sich gefälligst um die Anzeige deines Freundes zu kümmern.

Du solltest in keinem Fall locker lassen. Bewegt euch, sonst kommt es zum Stillstand. Und schaltet in jedem Fall einen Anwalt ein, damit ihr nichts Falsches tut.

LG Manu

Beitrag von M.S. am 12.05.2005
Hall Wiebke,
zu deinem Punkt 2:
Deine Eltern müssen nicht dabei sein, um dir zu sagen, wann du daheim zu sein hast. Und es muss dafür auch keine erziehungsberechtigte Person dabei sein. Sie können das immer entscheiden und es gilt!
Dies ist so, da die Handlungen des Kindes und Jugendlichen unter die elterliche Sorgepflicht fallen und sie daher ihr Kind am besten kennen und entscheiden sollen/müssen, was für es am besten ist. Dafür ist ihre Anwesenheit nicht erforderlich. In diesen Fällen sind mündliche Anordnungen der Eltern rechtsfähig und von den Abkömmlingen zu befolgen.

LG Manu

Beitrag von m. am 06.09.2005
Also ich bin 14 Jahre alt und würde gerne wissen wie lange ich zur Dult (kirmes) darf! Angenommen meinen Eltern ist es egal wie lange! wie lange dürfte ich dann dort hin, alleine ( mit gleichaltrigen freunden) ohne erwachsenen? Danke

mfg maxi

Beitrag von M.S. am 07.09.2005
HI Maxi,
bei einer Kirmis weiß ich es aus dem Kopf auch nicht so genau. Es gibt dort nämlich beinahe alles: Tanzveranstaltung, Glücksspiel, Gaststätten etc. Also alle relevanten Dinge im Jugendschutzgesetz (JuSchG).
Allerdings würde ich eine Kirmis zuerst einmal ganz einfach als "Großveranstaltung" einstufen. Dann gibt es im JuSchG keine Vorschriften und du dürftest dich dort auch ohne erziehungsberechtigte Person so lange aufhalten, wie du möchtest. Hierbei gelten aber auch immer die Anweisungen deiner Eltern, die dir Vorschriften machen können, die so nicht im Gesetz festgeschrieben sind. (Darum geht es in dieser meist sinnlosen Diskussion nun schon seit über einem Jahr.)
Die zuständige Aufsichtsbehörde darf allerdings auch Einschränkungen machen. Da solltest du einfach einmal eine Anfrage ans Rathaus stellen.
Dort solltest du auch die genaue Einstufung der Kirmis erfragen, weil es dann nämlich Zusatzregeln geben kann: Dient diese Veranstaltung der Brauchtumspflege oder ist sie Teil der künstlerischen Betätigung, darfst du mit 14 Jahren bis 22 Uhr bleiben.
Für Großveranstaltungen gibt es im JuSchG keinen Paragraphen, d.h., dass es nicht geregelt ist, außer, dass die zuständige Behörde Regeln einführen darf.
Du solltest da einfach mal nachfragen....

LG Manu

Beitrag von F. am 15.09.2005
Was passier denn wenn man als 16 Jähriger nach 12 Uhr in der Disko von der Polizei erwischt wird?
Hat das dann folgen für meine Eltern?

mfg Felix

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