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Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)

fsk

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft hat ihren Sitz in Wiesbaden und übernimmt die Prüfung der Altersfreigabe für Filme, DVDs, Blue-Rays und andere Medienträgern in Deutschland.

Mitglieder der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) sind verpflichtet, ihre Medien durch die FSK prüfen zu lassen. Für Nichtmitglieder besteht keine solche Verpflichtung.

Die FSK arbeitet auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes, der Feiertagsgesetze sowie der eigenen Grundsätze, die von einer Grundsatzkommission erlassen werden. Diese setzt sich aus 20 Vertretern der Video- und Filmbranche, der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und der öffentlichen Hand zusammen. Die FSK finanziert sich über Gebühren, die für die geprüften Medienträger erhoben werden.

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft prüft Medien seit dem Jahre 1949. In der DDR wurde die Filmkontrolle vom Staat vorgenommen. Die Alterseinstufung erfolgte für das sechste bis zum 18. Lebensjahr in Zweijahresschritten (6 Jahre, 8 Jahre, 10 Jahre, etc.).

Altersfreigaben der FSK

Die von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft erteilen Altersfreigaben lauten:

  1. Freigegeben ohne Altersbeschränkung
  2. Freigegeben ab sechs Jahren
  3. Freigegeben ab zwölf Jahren
  4. Freigegeben ab sechzehn Jahren
  5. Keine Jugendfreigabe

Kinofilme, die ab 12 Jahren freigegeben sind, können von Kindern ab sechs Jahren besucht werden, wenn sie von personenberechtigten Erwachsenen begeleitet werden. Für Filme, die für Jugendliche ab 16 Jahren freigegeben sind, gibt es keine Regelung bezüglich der Begleitung von personensorgeberechtigten Erwachsenen. Medien, die mit einer „FSK-ab-18“ Angabe gekennzeichnet worden sind, können nicht von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften indiziert werden.


Foto: OpenClipartVectors (Merkel) / pixabay.com (public domain)
Artikel geschrieben von Andreas Mettler
veröffentlicht am Montag, 21. März 2016counter

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