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Das Jugendgerichtsgesetz

jugendgerichtsgesetz

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) stammt ursprünglich aus dem Jahre 1923 und wurde zuletzt am 17 Juli 2015 geändert. Das JGG war das Nachfolgegesetz vom Reichsstrafgesetzbuch aus dem Jahre 1871.

Das Jugendgerichtsgesetz findet Anwendung auf alle Jugendlichen ab 14 Jahren und kann auch Heranwachsende im Alter von 18 bis unter 21 Jahren mit einbeziehen, wenn eine Würdigung der Persönlichkeit und der Tat dies im Ausnahmefall zulässt. Verfahren des JGG werden von der Jugendgerichtshilfe begleitet, die auch berechtigt ist, Vorschläge zu den zu ergreifenden Maßnahmen einzuleiten.

Als Kerngedanke steht der Erziehungsauftrag vor der Strafe beim Jugendgerichtsgesetz im Mittelpunkt. Dessen ungeachtet verfügen die meisten Maßnahmen nach dem JGG über einen Sanktionscharater. Der Sanktionskatalog ist im Vergleich zum allgemeinen Strafrecht aber breiter gefächert.

Geschichte des Jugendgerichtsgesetzes

Die Strafmündigkeit von jungen Menschen lag nach dem Reichsstrafgesetzbuch von 1871 beim vollendeten 12. Lebensjahr. Diese Strafmündigkeit konnte bis zum vollendeten 18. Lebensjahr entsprechend der Erkenntnis der Strafmündigkeit erforderlichen Einsicht relativiert werden. Als Maßnahmen stand die Rückführung in die Familie oder eine Überweisung in einer Erziehungs- und Besserungsanstalt zur Option.

Die erste Fassung des Jugendgerichtsgesetzes stammt von Gustav Radbruch aus dem Jahre 1923. Die Grundzüge des heutigen JGG sind bereits in dieser Fassung zu erkennen. Mit Einführung des Jugendgerichtsgesetzes wurde das Alter der Strafmündigkeit auf 14 Jahre festgelegt. Eine Gleichstellung jugendlicher Schwerverbrecher ab dem 16. Lebensjahr fand im Jahre 1939 statt. Eine erneute Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre im Falle des Vorliegens „eines besonderen Schutzes des Volks oder einer verwerflich verbrecherischen Gesinnung des Täters“ wurde im Jahre 1943 festgeschrieben, aber im Jahre 1953 wieder verworfen.


Foto: succo / pixabay.com (public domain)
Artikel geschrieben von Andreas Mettler
veröffentlicht am Sonntag, 24. Januar 2016counter

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