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Kinder & Gesundheit -

Beitrag von -. am 04.01.2009
Hallo =)

Folgendes: Ich habe eine 13-jährige Freundin; ich bin 15. Wir wollen Sex.
Mein Problem ist jetzt: Ist der Geschlechtsverkehr Minderjähriger in irgendeinem Gesetz geregelt? Könnte ich Probleme bekommen? Ich bin ja schließlich schon strafmündig.

Ich danke im vorraus. Schönen Sonntag Abend noch =)
Ano

Beitrag von A.M. am 16.02.2009
Gemäß §176 des Strafgesetzbuches gilt das als Kindesmissbrauch.

Beitrag von L. am 27.02.2009
Wenn also in der Zeitung ein aufwühlender Artikel steht, von einem Kind, das sexuell missbraucht wurde, handelt es sich möglicherweise um genau solch eine Situation. Und dementsprechend reagiert das Umfeld. Ist das Sinnvoll?

Beitrag von S. am 02.07.2014
Mit 15 ist es doch kein Problem mehr. Und mit 14 kann man sich aussuchen, wen man möchte. Solange er/sioe nicht über 17 ist :-) Weil wenn jemand 18 ist, macht er sich strafbar!

Sophiechen

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