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Kinderrechte-Forum - Umgangsrecht mit großeltern

Beitrag von S.B. am 07.05.2007
Hallo hab mal eine frage und zwar geht es sich um unsere enkelin.wir haben von vielen freunden und bekannte gehört das es unsere enkelin nicht gut geht bei meiner tochter.unsere tochter hat zu uns inmoment keinen kontakt leider durch ihren mann der nicht der leibliche vater ihrer tochter ist.was kann man machen um das kind zuhelfen und um den umgangrecht zum kind zubekömmen.bitte um antwort machen uns große sorgen um unsere enkelin.

Beitrag von M.B. am 14.05.2007
Das örtliche Jugendamt hört sich Eure Sorgen/Bedenken an und die Kontaktaufnahme dorthin ist absolut anonym und diskret. Sollten sich bei der Recherche des JA entsprechende Erkenntnisse ergeben, werden (oder sollten zumindest) von dort geignete Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört zum Beispiel auch -und dazu gibt es rechtskräftige Urteile von Familiengerichten- ,dass der Kontakt zwischen Enkeln und Großeltern nicht unterbunden werden darf, sofern dies dem Kindeswohl entspricht.
Selbstverständlich sind die Qualitäten der Jugendämter von Gemeinde zu Gemeinde, selbst von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter, höchst unterschiedlich. Aber Ihr solttet Euch nicht vorschnell abwimmeln laasen, sondern bei Bedarf durchaus signalisieren, dass Ihr am Ball bleibt (und das dann auch tun!).
Es macht sicherlich gerade in Eurem -anscheinend ziemlich zerfahrenen Fall- wenig Sinn oder ist sogar kontraproduktiv, die Mutter zu drangsalieren. Ich weiß aus eigener beruflicher und persönlicher Erfahrung, dass die dann noch mehr auf "stur" schaltet und zig Argumente hervorzaubert, warum gerade dies oder das nicht geht.
Ich wünsch Euch viel Erfolg, sowohl für Euch wie auch für die Enkelin, und denkt dran: Manche Sozialarbeiter brauchen ab und an mal einen dezenten "Tritt vor's Schienbein", dami sie wiedermal realisieren, wofür sie dasind und wer sie schlussendlich bezahlt...

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