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Kinderrechte-Forum - StGB §180

Beitrag von J. am 05.03.2007
Hallo. Mein Freund und ich sind beide 14. Wir würden gerne beieinander übernachten. Ich habe die Einverständnis meiner Eltern und er die seiner Mutter. Jedoch müsste er es vor seinem Vater geheimhalten. Meine Mutter hat jedoch Bedenken dass das gegen §180 StGB verstößt.

1. Tut es das wenn man jeweils die Einwilligung eines Elternteils hat? Braucht man diese schriftlich?
2. Bringt eine Einverständnis der Eltern etwas oder ist das Übernachten generell erst ab einem bestimmten Alter erlaubt?

Beitrag von E. am 29.03.2007
*stirn runzel*
Ich habe mir gerade eben diesen Paragraphen durchgelesen, und soweit ich das verstanden habe, würde sich deine Mutter dadurch nicht strafbar machen.
Ihr seid beide über 14 und beide unter 16 also auch beide in einer Altersstufe, ich sehe da kein Problem=)
MfG

Beitrag von M.S. am 30.03.2007
Für das einfache Übernachten gibt es keine Regelungen, soweit ich weiß.
Der gennante Paragraph zielt auf Prostitution hin und nicht auf den Sex zwischen Gleichaltrigen. Er trifft meiner Meinung nach nicht auf deinen Fall zu.

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