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Schulforum - Lehrerrechte (Einzelfall)

Beitrag von J.C. am 16.02.2007
hi!
ich habe zur Zeit Ärger mit einer Lehrerin und zwar:
Habe ich vor einer Woche auf einer Party, einen Spruch über diese Lehrerin gesagt (nicht gerade nett, aber auch nich so schlimm), ein Mitschüler hat das mitbekommen und hat das aus Spaß (bzw. er war betrunken) ihr das in der nächsten Woche auf ner Vorabi-fete gesagt, bis dahin war eigentlich gar nichts schlimm, doch dann hat er das noch mal zu ihr in der schule gesagt.
Daraufhin sollte ich dann zu ihr kommen, ich habe dann halt zugegebn das ich das mal gesagt habe, soooo jetzt soll ich aufeinmal nicht mer auf die TRO-Fahrt mit dürfen (Tage Religiöser Orientierung)!

Nun ist meine Frage ob sie das überhaupt machen darf, weil ich denke das ich außerhalb der Schule doch was über meine Lehrer sagen darf und wenn jemand anderes ihr das dann sagt ich doch keine Strafe bekommen kann. oder?!?!

Hoffe auf schnelle Antwort

MfG
Janne

PS: Mir geht es nicht um diese Fahrt sonder ums Prinzip, diese Lehrerin meint sich immer schon in unser Privatleben einmischen zu müssen.

Beitrag von H. am 17.02.2007
Vom Gesetzlichen her kann ich dir hier leider nicht weiterhelfen, aber einen Ausschluss von einer Ausfahrt finde ich äußerst bedenklich. Üble Nachrede, was hier meiner Meinung nach vorliegt, ist von Schülern gegenüber Lehrern nichts besonderes und auf Parties erst recht nicht. Für mich liegt hier kein sonderlich tragisches Vergehen vor - auch wenn solche Aktionen nicht ok sind (aber wer macht sowas nicht?) - und daher sollte eine Bestrafung - wenn überhaupt - im Rahmen bleiben. Ein Strafe sähe für mich in einem solchen Fall nach einem Vier-Augen-Gespräch, im wiederholten, schwerwiegenden Fall nach einem Elterngespräch aus. Einen Ausschluss von einer Ausfahrt halte ich wegen einer solchen Nichtigkeit für nicht vertretbar. Wende dich dafür an deinen Vertrauenslehrer und an die Schulleitung!
Auf der anderen Seite solltest du jetzt versuchen, alles wieder ins Lot zu bringen. Sprich deine Lehrerin an und entschuldige dich bei ihr - sie war selbst Schülerin und sollte es verstehen; wenn nicht, hat sie ihren Beruf meilenweit verfehlt!!
An Stelle deiner Lehrerin halte ich deinen Mitschüler für weitaus bedenklicher, da er mit großer Energie versucht hat, ihr die Infos zu überbringen, um dich schlecht zu machen. Den starken Willen erkennt man deutlich an den wiederholten Versuchen.

Ich hoffe, ich konnte helfen. Versuch es auf der kommunikativen Ebene - das hilft am Besten!

Beitrag von A.M. am 17.02.2007
Vielleicht ist das mehr eine pädagogische Frage als eine rechtliche. Lehrer haben einen gewissen pädagogischen Spielraum und können dabei auch einmal ziemlich daneben liegen. Darauf wird man nur schwerlich mit einer Verordnung antworten können, eher mit einer Aussprache mit den betroffenen Parteien. Und dann geht es darum, wie kann eine (Fehl-) Entscheidung des Lehrers rückgängig gemacht werden, ohne dass der Lehrer dabei einen Autoritäts- oder Gesichtsverlust erleidet? Andernfalls wird das nicht klappen, weil der Lehrer auch in Zukunft seine Entscheidungen durchsetzen können muss, sonst wird sein Job schwierig für ihn, wenn sich rumspricht, dass seine Sanktionen "Verhandlungssache" sind.

Beitrag von H. am 22.02.2007
Hallo nochmal,

bei meinen Recherchen ist mir aufgefallen, dass in eigentlich allen Bundesländern nur ein Ausschluss vom Unterricht vorgesehen ist. Nun ist die Frage, ob die TRO-Fahrt als Unterricht gilt. Ich denke ja und damit wäre der Ausschluss generell möglich.
Aber du solltest versuchen, das Ganze mit deiner Lehrerin zu klären - wenn du versuchst, ihr rechtlich zu kommen, dann kannst du dein Verhältnis zu ihr und damit eine schöne Schulzeit vergessen!

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