Kindex
Kinder, Jugend & Familie
Menu anzeigenMenu anzeigen

Schulforum - Schulfreitsellung

Beitrag von S. am 21.10.2006
Hallo ich habe da mal eine frage zum thema Freitsellung vom Unterricht.

Ich gehe auf ein Oberstufenzentrum (OSZ) in Brandenburg,
Sekundärstufe II und bin in einer schulischen ausbildung, wo der auszubildene Betrieb nicht mein direkter ansprechpartner ist, sondern meine Schule.

Zum Thema:

Ich habe meine Klassenlehrerin um eine Freistellung die sich auf 2 Tage belaufen sollte gebeten.
Worauf sie mir antwortete das es nicht ginge weil sie dann im Konflikt mit dem Schulgesetz stehen würde
und sie mir nur 1 Tag gewähren dürfte laut Schulgesetz.
Also habe ich jtz ein Unentschuldigt im Klassenbuch zustehen und ein Entschuldigt ( Freitag).
Die Freistellung brauchte ich aus Familiärengründen, wegen eines Umzuges, aus Westdeutschland nach Ostdeutchland (nicht mein eigener Umzug)
Habe ihr die sachlage natürlich auch erklärt .

Meine Frage ist liegt sie mit ihrer Antwort die sie mir gegeben hat richtig, das sie mich nur 1 Tag vom Unterricht freistellen darf?

Habe im Internet gelesen das man aus Familiärengründen auch 3 Tage von der K-Lehrerin freigestellt werden darf und erst ab 4 Tagen die Schulleiterin das entscheidet.

Mein Antrag den ich gestellt habe war ein mal mündlich bei meiner Klassenlehrerin und schriftlich vorliegend bei meiner Schulleiterin.
Das einzige was Porbleme machen dürfte ist, das
ich den antrag sehr spät abgab, weil ich dachte sie gibt mir 2 Tage frei-mündlich eine Woche vorher bescheid gegeben, schriftlich 2 Tage !!

Thx für die hilfe und der Textgestaltung von mir ^^

Beitrag von M. am 23.10.2006
Schulgesetz ist Ländersache. Das heißt in jedem Bundesland gilt etwas anderes. In welchem Bundesland war Deine bisherige Schule?

Beitrag von s. am 24.10.2006
Bundesland: Brandenburg

Startseite - Impressum - Kontakt