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Forum-Recht - umgangsrecht

Beitrag von j.D. am 08.02.2008
Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ich habe im September 2006 geheiratet. Der gemeinsame Sohn wurde im November 2006 geboren. Meine Frau ist mit ihm und ihren 2 Kindern aus einer früheren Ehe, Ende Oktober ausgezogen.
Unser gemeinsames Kind,Korbinian ist 15 Monate alt. Ich darf ihn nur sehen, wenn die Mutter Termine festlegt. z.B. diese Woche ..Mittwoch 15 bis 18 Uhr und Sonntag 11 bis 18 Uhr. Das geschieht völlig willkürlich.
a, Habe ich nicht ein Recht auf feste Besuchszeiten.
b. Ich habe 2 Kinder aus einer früheren Ehe, die Mutter ist gestorben. Diese Kinder sind 13 und 15 und würden gerne ihren Bruder auch mal länger sehen. Habe ich nicht die Möglichkeit ihn auch ein Wochenende zu sehen? Gerne würde ich auch mit allen meinen Kindern mal in die Ferien fahren. Zumindest eine Woche pro Ferien hätte ich gerne bei mir.
Welche Rechte habe ich als Vater?
Danke für die Hilfe
J.Diedenhofen

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