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Forum-Recht - nachts raus

Beitrag von m. am 30.05.2007
ich bin 15 und will gern mit meinem freund in die disco....er ist 20.....jetz hab ich gehört das man mit den eltern zur polizei gehen kann und die unterschrift der polizei genügt um länger als 24 uhr in der disco zu bleiben.....solange die Begleitung über 18 ist...stimmt das?

Beitrag von A.M. am 31.05.2007
Du darfst Dich in Beleitung eines Erziehungsberechtigten nach 24 Uhr in der Disco aufhalten. Das kann theoretisch auch ein Freund sein, wenn die Eltern den Erzeihungsauftrag auf diesen Freund übertragen. Manche Discotheken bieten hierzu sogar Formulare für die Unterschrift an, oft mit rechtlich reichlich chaotischen Formulieren und deshalb zweifelhaftem Wert. Ob eine Begleitung in die Disco um länger dort verweilen zu können überhaupt das war, was sich der Gesetzgeber unter einem "Erziehungsauftrag" gemäß § 1 Jugendschutzgesetz vorgestellt hat, weckt bei mir so manchen Zweifel.

Von einer Unterschrift bei der Polizei habe ich noch nichts gehört. Und die Türsteher in der Disco sind natürlich auch nicht immer beonders geschult was das das Jugendschutzgesetz betrifft und können in vielen Fällen selbst mit einem Schreiben Deiner Eltern nicht viel anfangen und schicken Dich dann trotzdem nach Hause.

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