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Forum-Recht - elterliche sorge

Beitrag von K.V. am 25.01.2007
Ich hoffe sehr,das mir endlich einer helfen kann!Ich bin vor 1 Jahr mit meinem Sohn aus einer gewaltbehafteten Beziehung geflohen!Bin ins Frauenhaus gegangen.mir wurde gesagt,wenn das kind nicht geschlagen worden ist,muß ich es dem Vater zum Besuch rausgeben.dieses tat vich und er behielt das Kind bei sich.Jetzt kämpfe ich um meinen Sohn vor Gericht.Mein Ex hat zu dem auch 26 Einträge im Strafregister,dieses aber würde nichts aussagen über seine Erziehungsqualität!Ich kann das nicht glauben!!!Mein Ex woltte sich auch niemals um das Kind kümmern-ich war quasi zu gemeinsamen Zeiten schon alleinerziehend!Jetzt,um mich zu bestrafen,will er seine väterliche Sorge und Recht aufeinmal in Anspruch nehmen,mittlerweile auch mit einer Ersatzmutter!Nun meine Frage:Ist es wirklich so einfach eine leibliche Mutter wegzugrenzen?Ich bin doch nicht verstorben!Ich habe zwar ein Besuchsrecht,aber jede liebende Mutter wird mich wohl verstehen,wenn ich sage,daß ich mein Kind bei mir haben möchte und es zu mir gehört!Gibt es vielleicht irgentwo eine Gesetzeslücke?z.B.:das der Vater nicht auf selbe Stufe gestellt wird wie die Mutter-die sich bisher alleine um das Kind gekümmert hat??
Bitte,bitte,bitte hilf mir einer!!!
MFG-Kristina

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