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Forum-Recht - Frage zum öffentlichen Auftreten

Beitrag von J. am 30.12.2006
Hallo

Aus den Auszügen der Jugendschutzgesetze ist ersichtlich, dass man nach einer bestimmten Uhrzeit nicht mehr rusgehen darf. Jedoch stellt sich mir die Frage, ab wann man morgens wider rausgehen kann.
Denn es ist verboten um 4 Uhr nachts draußen zu sein aber was ist wenn man aus schulischen Gründen, etc. dies muss???

Mit freundlichen Grüßen

Jummy15

Beitrag von A.M. am 30.12.2006
Nein, im Jugendschutzgesetz sind die Uhrzeiten (von - bis) genau beschrieben, an denen man sich an bestimmten Orten nicht aufhalten darf.

Beitrag von M.S. am 09.01.2007
Da kann ich dem Andreas nur zustimmen! Es geht hier um bestimmte ORTE, die zu zu bestimmten Zeiten nicht betreten darfst. Von "einfach rausgehen" oder so, steht da gar nichts!
Du bist in dieser Hinsicht also völlig falsch informiert! (Woher auch immer du diese Auszüge des JuSchG hast, sie waren falsch.)
Also: bitte neu lesen und informieren und dann die Frage, wenn sie weiterhin besteht, neu stellen. Danke.

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