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Forum-Recht - Auszug von Jugendlichen / eigene Wohnung

Beitrag von P. am 25.12.2006
Hallo ;)

da ich hier bisher nichts konkretes darüber gefunden habe, stellen sich mir folgende Fragen (auch wenn sie mich selber nicht persönlich betreffen, aber man will ja Bescheid wissen ;)):
Grundannahme: Eltern sind mit dem Auszug einverstanden.
1. unter welchen Voraussetzungen kann man als Jugendlicher einen Mietvertrag abschließen? Welche Rolle spielt hierbei die magische Zahl 16 (d.h. gibt es Unterschiede beim Vertragsabschluss für unter- und über-16-Jährige?)?
2. Sofern der Jugendliche nun eine eigene Wohnung hat: muss sich eine volljährige Aufsichtsperson darin befinden (bzw.: muss eine Aufsichtsperson regelmäßig vorbeischauen, ob noch "alles in Ordnung" ist?) oder ist es für den Jugendlichen möglich, quasi unabhängig und auf eigenen Beinen die Wohnung zu schmeißen?

Darüber hinaus (und in Anlehnung an Punkt 2) würde ich gerne wissen, wie es zu würdigen ist, wenn ein Jugendlicher bei einem Elternteil (d.h. getrennt lebende Eltern) wohnt, der (=Elternteil) aber so gut wie nie zuhause ist, da er z.B. im Ausland arbeitet und dort einen Zweitwohnsitz hat oder ähnliches?

Bin dankbar über jede konstruktive Antwort :)
Grüße

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