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Forum-Recht - abends kino...

Beitrag von B. am 26.09.2006
ich bin 13 und meine eltern sind sehr besorgt um mich-egal was ich mache! Jetzt habe ich aber ein Problem! Mein VAter bezieht sich immer auf das Jugendschutzgesetz und ich möchte gerne wissen, ob es erlaubt ist um 20:00-23.00 mit Freunden ins Kino zu gehen(der Film ist ab12)?! Auch würde mich interessieren, wie lange ich generell in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Bar oder sonstiges sein darf! Bitte beantwortet meine Fragen schnell es ist dringend!

Eure Bunny

Beitrag von M.S. am 28.09.2006
Hi
also, ich finde es gut, dass sich deine Eltern Sorgen machen, dass sie sich auf das Jugendschutzgesetz (JuSchG) beziehen, ist dann ok, wenn es stimmt.
Kino: (JuSchG §11)
Für die Zeit ist Absatz 3 verantwortlich. Du bist noch 13, d.h. ein Kind nach dem Gesetz. Vorstellungen, die nach 20 Uhr enden, darfst du nur in Begleitung ein personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen. Wenn du 14 bist (und damit Jugendliche), verschiebt sich die Grenzzeit auf 22 Uhr.
Bars / Gaststätten: (JuSchG §4)
Du bist u16, d.h. du darfst nur zwischen 5 und 23 Uhr in Bars, wenn du dort auch etwas isst oder trinkst. Nachtclubs oder ähnliches sind für dich verboten. Du darfst (ohne Mahlzeit) in Bars und auch so lange, wie du willst, wenn eine erziehungsberechtigte oder personensorgeberechtigte Person bei dir ist.

So, jetzt die Begriffe: Personensorgeberechtigt sind NUR deine Eltern. Sie haben damit das Sorgerecht und können ziemlich viel entscheiden, u.a. können sie entscheiden, wer für dich wann erziehungsbeauftragt ist.
Erziehungsbeauftragt ist eine Person über 18, die für einem begrenztem Zeitraum die Aufsicht übernimmt. Eine Person kann durch stillschweigendes Einverständnis (anders gesagt: kein Widerspruch) erziehungsberechtigt werden.
Beispiel: Du willst weg. Du sagst deinen Eltern, mit wem und wohin und in etwa bis wann (das sollte ja eh normal sein... *g*) und wenn deine Eltern dann nichts dagegen haben, es aber wirklich wissen (!), dann ist die Person erziehungsberechtigt.... Eine SMS genügt da nicht, dann musst du wohl anrufen oder eine Antwort abwarten, da du hier nicht davon ausgehen kannst, dass deine Eltern das wirklich wissen. Deine Eltern können das natürlich auch ablehnen oder dich irgendwann zurückrufen etc. pp. - sie haben das Sorgerecht, was immer weitaus höher steht als das Erziehungsrecht!

Ich hoffe, ich konnte helfen.
Manu

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