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Forum-Recht - disco besuch

Beitrag von s. am 31.07.2006
habe im fernseh gesehen das es jetzt so was wie eine erlaubnis der eltern gibt wo unter 18 jährige mit eine erwachsenen person länger als 24 uhr bleiben dürfen! bitte geben sie mir näher darüber auskunft und wo man diedes formular her bekommt!
mfg sonja

Beitrag von t. am 19.09.2006
http://www.colosseum-disco.de/jugendschutz.pdf#search=%22Discotheken%20Einverst%C3%A4ndniserkl%C3%A4rung%22

Beitrag von H. am 24.09.2006
Der Paragraphenverweis in dem Formular muss sich auf eine uralte Version des Jugendschutzgesetzes beziehen. (Richtig wäre § 2 Abs. 1 und ohne Nummer) Ausserdem kann nicht das Sorgerecht sondern nur der Erziehungsauftrag übertragen werden.

Nette Absicht der Discothek, aber offensichtlich nicht kompetent ausgeführt.

Beitrag von M.S. am 28.09.2006
Jep, also mit den Rechtsbegriffen und dem JuSchG haben die Discobetreiber es nicht so sehr.... Ist ja ganz nette Spielerei...
ABER: keine Disco muss diese Erklärung annehmen - keine!! Wenn sie das gelten lassen, dann ist das sehr nett von ihnen und ihre Sache, aber sie müssen es nicht.

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