Beitrag von t.b. am 22.07.2006
hi ich bin 16 und meine freundin ist 12. ist es gegen das gesetz wenn wir jetzt schon geschlechtsverkehr haben??? mache ich mich da schon strafbar??? bitte schreibt mir schnell eine antwort es ist total wichtig. schon mal danke.gruss ...
Beitrag von A.M. am 23.07.2006
Ja, das verstößt gegen § 176 StGB:
§ 176. Sexueller Mißbrauch von Kindern. (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt, oder
auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(4) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 3 Nr. 3.