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Forum-Recht - Macht mein Freund sich strafbar?

Beitrag von J. am 07.06.2006
Hallo zusammen,

durch Zufall bin ich auf dieses Forum gestoßen, und da ich im StGB keine eindeutige Antwort finde, dachte ich mir, ich frag einfach mal nach.
Folgende Situation: Seit ca. 7 Monaten bin ich mit meinem jetztigen Freund zusammen.
Das Problem: Er ist 35- aber ich erst 16 bzw. so gut wie 17.
Man muss dazusagen, dass ich schon oft gehört hab, ich sei für mein Alter sehr reif und erwachsen usw.
Kommt auch nicht selten vor, dass ich auf 20 geschätzt werde....
Die Beziehung ist meinerseits nicht nur so eine Teenie- Schwärmerei (aus dem Alter bin ich raus ;-)) sondern viel mehr. Auch seinerseits. Nicht dass die Rede von Hochzeit wäre, aber wir sind uns einig, dass das eine ernsthafte Beziehung ist, die auch durchaus noch lange Bestand haben wird.
Nun ist die Sache natürlich das große Geheimnis, keiner weiß davon, da sich ja die Frage stellt, ob er sich strafbar macht, wenn er mit mir zusammen ist bzw. wir uns auch körperlich schon nahe gekommen sind?
Wie gesagt, er ist 35, ich fast 17.

Im Vorraus schon mal vielen Dank für die Antworten!

Jacy

Beitrag von J. am 08.06.2006
Hallo,
nein macht er sich nicht.
Viele Grüsse
Jil

Beitrag von a. am 16.06.2006
Hallo nein wir ich es aus Gesetzten kenne ist es ab 16 erlaubt auch wenn er älter ist, ich habe ein ähnliches Problem ich bin 15 u. er 24 ich werde im August 16 . er findet mich süß nett aber er weiß noch nicht das es ab 16 geht einige Freunde meinen ich soll ihn nichts sagen aber ich kenne seine Meinung nicht über mich ich liebe ihn !

Beitrag von J.M. am 09.07.2006
Sorry,
willst Du euch ins Verderben reissen?
Dein Freund und auch Du macht euch im Sinne des StGB strafbar.
Bei ihm weil er eine Minderjährige verführt und Du, weil du eine Straftat begünstigst.
Mit soetwas ist echt nicht zu Spassen und wenn euch einer was will, dann habt ihr echt Ärger an der Backe kleben.
Gehe hin und verhalte dich wie eine "Erwachsene" und sag ihm die Wahrheit....
Viele Grüsse
Jil

Beitrag von A.M. am 09.07.2006
Hallo Jil Man, das was Du beschreibst gibt es im Strafgesetzbuch nicht. Bitte belege Deine Antworen immer mit dem entsprechenden Gesetzestext und antworte nicht nach "Hörensagen".

Im Beitrag "Altersunterschied" schreibst Du bei gleichem Sachverhalt genau das Gegenteil. Was willst Du den Teilnehmern dieses Forums damit sagen?

Beitrag von J.M. am 09.07.2006
Hallo,
vielleicht hilft lesen manchmal weiter. Im Beitrag "Alterunterschied" ist die Schreiberin 16, in diesem ist die Schreiberin 15! Da ist der gravierende Unterschied.
Ferner ist, bei positiver Unterstellung, der Straftatbestand der Anstiftung zu einer Straftat seitens einer 15 jährigen dann gegeben, wenn sie ihr wahres Alter gegenüber der handelnden Person verschweigt oder falsch angibt.

Das wollte ich diesem Forum mitteilen.
Gruß

Beitrag von J. am 09.07.2006
Sorry, ich wollte nur kurz berichtigen dass du von EUCH gesprochen hast... in dem ersten Eintrag ist die Autorin bereits 17- macht sich also (den Antworten nach)nicht strafbar.
Mit 15 sieht das anders aus aber da gibt es ja genug möglichkeiten zu diskutieren...
Du weist ja manchmal hilf Lesen weiter.

Herzl. Grüße,
J.

Beitrag von A.M. am 09.07.2006
Im Beitrag von "anonym" beschreibt ein 15-jähriges Mädchen, dass ihr Freund nicht weiss, dass Kontakte legal sein werden, sobald sie 16 ist. Sie schreibt nicht, dass sie Kontakte vor ihrem 16. Geburtstag anstrebt.

Beitrag von F. am 01.09.2006
Dein Freund macht sich nicht unbedingt strafbar solange ein gegenseitiges Einvernehmen vorherrscht. Allerdings mit den sexuellen Dingen solltet Ihr warten bis Du 18 Jahre alt bist ! Wirst Du vor dem 18. Lebensjahr schwanger kann das für ihn Konsequensen haben. Fragt am besten mal einen Anwalt diesbezüglich . FG

Beitrag von A.M. am 01.09.2006
Konsequenzen haben haben Schwangerschaften immer, egal ob der Vater 18 oder 81 ist. Konsequenzen im Sinne des Strafrechts wüsste ich keine.

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