Kindex
Kinder, Jugend & Familie
Menu anzeigenMenu anzeigen

Forum-Recht - Minderjährige bei Ebay

Beitrag von K.M. am 18.02.2006
Ich bin leider Opfer eines minderjährigen Ebayers geworden. Der Minderjährige versteigerte mir eine Grafikkarte, habe daraufhin natürlich sofort das Geld überwiesen und warte nun seit 2 Monaten auf die Ware. Vor kurzem habe ich Nachforschungen angestellt und herausgefunden, dass der Junge erst 16 ist. Ich habe keine Ahnung was ich jetzt tun kann. Wieweit kann ich rechtliche Schritte einleiten? Welche Rechte habe ich überhaupt? Ist das Geld weg?

Würde mich sehr über Antworten freuen. Vielen Dank

Beitrag von H. am 21.02.2006
Da der Verkäufer Minderjährig ist und gegen die Ebay Richtlinien verstossen hat ist kein Rechtsgeschäft zustande gekommen. Die Eltern müssen den überwiesenen Betrag zurückerstatten.

Beitrag von K. am 27.11.2007
Selten so gelacht. Eltern haften nicht immer für Ihre Kinder.

Den Minderjährigen sollte man anzeigen, der bekommt eine Strafe wegen Betrug und eine (geringe) Jugendstrafe.
Die Kohle muss man ebenfalls einklagen.

Evtl. zahlen die Eltern um dem Kind das zu ersparen.

K

Beitrag von M.S. am 12.01.2008
Ich stimme meinen Vorschreiber zu. Die Eltern haften nicht.
Der Jugendliche ist unter dem Jugendstrafrecht strafmündig und kann / sollte angezeigt werden wegen Betrugs. Ein Rechtsgeschäft ist tatsächlich nicht zustande gekommen, da er gegen die Regeln von Ebay verstoßen hat. Das Geld muss jedoch direkt vom Jugendlichen eingeklagt werden - evtl. zahlen die Eltern...
Ein Anwalt sollte dazu konsultiert werden - das können wir hier nicht leisten.

Startseite - Impressum - Kontakt