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Schulbegleiter

schulbegleiter

Schulbegleitungen werden auch als Schulassistenten, Individualbegleiter oder Integrationshelfer bezeichnet. Schulbegleiter sind eine Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit körperlicher, seelischer oder geistiger Behinderung für den Alltag in der Schule. Ziel der Schulbegleitung ist die Teilnahme an einer allgemeinen Schule oder an einer Förderschule, die sonst nicht möglich wäre. Im Sinne der Inklusion soll die Schulbegleitung nach Möglichkeit eine Teilnahme an einer Regelschule möglich machen.

Einsatzgebiete der Schulbegleitung

Eine Schulbegleitung kann etwa bei folgenden Nachteilen angesetzt werden:

  • Sprachstörungen
  • Down-Syndrom
  • Tourette-Syndrom
  • Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung
  • Syskalkulie
  • Legasthenie
  • Autismus
  • Körperbehinderung
  • Schwerstbehinderung

Praxis der Schulbegleitung

Die Schulbegleitung wird als Einzelfallmaßnahme verstanden und findet direkt im Klassenzimmer statt. Der Antrag auf Schulbegleitung wird von den Erziehungsberechtigten gestellt, nicht von den Lehrern. Der Förderbedarf durch einen Schulbegleiter wird beim Besuch der Regelschule höher angesetzt als bei einer Förderschule. Formell gibt es keine klaren Vorgaben der Aufgaben eines Schulbegleiters. Diese ergeben sich aus der individuellen Bedürfnislage des Schülers.

Sie können umfassen

  • Reduzierung oder Erweiterung der Lernangebote
  • Motorische Hilfe bei der Umsetzung von Übungen
  • Arbeitsanweisungen des Lehrers verdeutlichen
  • Einüben von Ordnungsprinzipien
  • Nutzung von speziellen Medien und Hilfestellungen
  • Einsatz von speziellen Methoden wie Handführung

Die einzelnen Hilfen sind oft nicht voneinander abzugrenzen und sind während der Übungen miteinander verbunden. Ein Schulbegleiter muss diesbezüglich über eine große Flexibilität verfügen.

Die Qualifikation eines Schulbegleiters

Es gibt keine klar definierte Ausbildung für Schulbegleiter. Zum Einsatz kommen etwa Sonderpädagogen, Erzieher und Sozial- bzw. Heilpädagogen. Auch Bundesfreiwilligendienstleistende können zum Schulbegleiter werden.

Antragstellung

Die Entscheidung für eine Schulbegleitung liegt bei den Eltern in Absprache mit dem Schulleiter oder Klassenlehrer. Die Kostenübernahme erfolgt über das Jugendamt oder das Sozialamt. Kinder mit seelischer Behinderung werden in der Regel über das Kinder- und Jugendhilferecht gefördert, Kinder mit körperlicher und geistiger Behinderung über das SGB XII.


Foto: Shannonmatthew / pixabay.com (public domain)
Artikel geschrieben von Andreas Mettler
veröffentlicht am Montag, 27. März 2017counter

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