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Der Taschengeldparagraph - § 110 BGB

taschengeldparagraph

Inhalt

Was regelt der Taschengeldparagraph?
Für welche Geldbeträge?
Ab welchem Alter?
Gibt es einen Anspruch auf Taschengeld?


Für alles gibt es in Deutschland ein Gesetz, das wird zumindest immer wieder behauptet. Der § 110 im Bürgerlichen Gesetzbuch wird auch als der „Taschengeldparagraph“ bezeichnet. Er regelt nicht etwa die Höhe des Taschengeldes, auch wenn sich das viele Jugendliche vielleicht wünschen würden. Dies bleibt die Entscheidung der Erziehungsberechtigten. Nein, der Taschengeldparagraph regelt, dass Kinder und Jugendliche auch ohne Zustimmung der Eltern kleine Einkäufe tätigen können, wenn ihre finanziellen Mittel hierfür bestimmt worden sind.

Was sagt der Taschengeldparagraph?

Im § 110 BGB des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist geregelt, dass ein von Kindern getätigter Kauf auch ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten seine Rechtswirksamkeit hat, wenn das Kind den Kaufpreis mit Mittel bezahlen kann, die ihm vom Erziehungsberechtigten zur Verfügung gestellt wurden.

Normalerweise gelten Kinder als „beschränkt geschäftsfähig“ und größere Anschaffungen setzen die Erlaubnis der Eltern voraus. Ist diese nicht erteilt worden, dann hat das Geschäft überhaupt nicht stattgefunden. Bei kleineren Einkäufen „in Taschengeldhöhe“ wäre es sehr umständlich, immer wieder die Erlaubnis der Eltern einzuholen. Hierfür gibt es den Taschengeldparagraphen.

Für welche Geldbeträge gilt der Taschengeldparagraph?

Hierzu macht der § 110 im BGB leider keine konkreten Angaben. Das stellt manchen Verkäufer vor Probleme, denn er kann nicht wissen, wie viel Geld einem Kind frei zur Verfügung gestellt wurde. Die Höhe des „Taschengelds“ kann in unterschiedlichen Familien ja auch recht unterschiedlich ausfallen. Wenn sich ein Kind etwa ein Buch kauft, dann braucht sich der Verkäufer vermutlich keine Sorgen darüber zu machen, ob dieses Geschäft noch über den Taschengeldparagraphen abgedeckt ist. Kauf ein Kind aber einen Gamer-PC für 1000 EUR, so sollte er die Zustimmung der Eltern einholen. Anderenfalls könnte es sein, dass die ganze Sache rückabgewickelt werden muss. Sprich: Den PC zurücknehmen und dafür das Geld zurückgeben.

Ab welchem Alter gilt der Taschengeldparagraph?

Der Taschengeldparagraph wird angewendet auf Kinder, die „beschränkt geschäftsfähig“ sind. Dies sind Kinder ab einem Alter von sieben Jahren. Jüngere Kinder sind per Gesetz grundsätzlich nicht geschäftsfähig. Ratenkäufe, Handyverträge und Zeitschriften-Abos können von Kindern nicht ohne Zustimmung der Eltern abgeschlossen werden.

Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf Taschengeld?

Nein, das Zahlen von Taschengeld ist gesetzlich nicht geregelt. Hierzu macht auch der Taschengeldparagraph keine Aussage. Ob das frei verfügbare Geld nun im Sinne eines Taschengeldes wöchentlich oder monatlich ausbezahlt wird oder ganz unregelmäßig ist unerheblich. Natürlich gibt es unter pädagogischen Gesichtspunkten gute Gründe, Kindern und jugendlichen ein regelmäßiges Taschengeld auszubezahlen. Hierdurch lernt der Nachwuchs den Umgang mit den eigenen Mitteln, was sicherlich eine gute Übung für das spätere Leben sein wird. Die Jugendämter geben eine Taschengeldtabelle als Richtwert für die Höhe des Taschengeldes aus. Ob sich Eltern daran halten, liegt in deren Ermessen.


Foto: Victoria_Borodinova / pixabay.com (pixabay license)
Artikel geschrieben von Andreas Mettler
veröffentlicht am Freitag, 10. Januar 2020counter

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