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Beitrag von anonym (sorry) am 14.06.2007 |
Hallo!
Habe mal eine Frage. Und zwar bin ich (19 Jahre alt) und jemand anderes (16 Jahre alt) ineinander verliebt. Jedoch verbieten die Eltern dieser Person jeglichen Kontakt zueinander, auch wenn man sich körperlich nicht nah kommt.
Dürfen die das und wäre denn eine "Beziehung" oder zur Not^^ eine Freundschaft gesetzlich verboten/ erlaubt?
Vielen Dank im Voraus
Mfg
S.U. (beantworten) |
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Beitrag von Frank Kröner am 26.08.2007 |
Das stimmt so nicht ganz, auch Minderjährige haben Rechte. Es ist eigentlich nicht möglich, eine Freundschaft oder auch Liebe zwischen 16/19jährigen Partnern zu verbieten. Zwar haben die Eltern das Aufenthaltsbestimmungs- und auch das Umgangsrecht. Aber eine Freundschaft verbieten hiesse, einen 16jährigen Teenager komplett zuhause einzusperren oder ein gerichtliches Umgangsverbot zu erwirken. Jemanden komplett zuhause einsperren wäre ein Fall fürs Jugendamt und vor Gericht muß man schon sehr gut begründen, warum man ein Umgangsverbot erteilt. Es muß also in der Person desjenigen irgendwas gefährdendes sein (z.B. wenn er Drogen nimmt oder kriminell ist), damit das Gericht sich darauf einläßt. Ihr könnt Euch als ganz beruhigt überall dort treffen, wohin die Eltern des minderjährigen Partners diesem erlauben hinzugehen, also Schule, Kino, Sportclub, Spielplatz. Der ältere hat nichts zu befürchten, solange ihm nicht förmlich vom Gericht ein Umgangsverbot zugestellt worden ist. Geht dem Streit erstmal aus dem Weg, ihr wollt ja nicht gleich heiraten (dazu braucht man die Erlaubnis der Eltern). Und dann könnt Ihr ja mal so in einem halben Jahr einen günstigen Zeitpunkt finden und das ganze offiziell machen und ihr habt dann schon bewiesen, dass es Euch ernst ist. Wäre übrigens gut, wenn bis dahin keiner schwanger ist... (beantworten) |
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