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Beitrag von Verena Koch (Kindex-Mitglied) am 08.07.2006
Ich hab mal ne Frage.
Mein Ex-mann und ich sind geschieden und haben beide das Sorgerecht für unsere beiden Söhne. Er hat uneigeschränktes Besuchsrecht und brauch auch nur für einen unserer Racker Unterhalt zahlen. Ich selber gehe auch arbeiten und verdiene genug.
Meine Frage ist: Muss er auch in den Ferien auch mal die Kinder für 2-3 Tage nehmen? Er behauptet nein. Er hat dafür seine Wochenenden und kommt ja so auch genug zu uns um sich mit den Kids zu beschäftigen. Kann ich das irgendwo nachlesen, ob er sich in Ferien wenn er Urlaub hat, auch unm die Mäuse (4-2) kümmern muss??

Danke sehr
(beantworten)

Beitrag von Marion40 am 27.08.2006
Hallo Verena,

normalerweise gilt die hälftige Ferienbetreuung auch für die Väter, d. h. in den Sommerferien, 3 Wochen Dein Ex-Mann und 3 Wochen Du, in den anderen Ferien, wie Herbst- Oster- Weihnachtsferien, ebenfalls jeweils hälftige Betreuung.

Mal eine Frage, warum muss Dein Ex nur für eins Eurer Kinder Unterhalt zahlen? Er müsste für beide Unterhalt zahlen und da spielt es keine Rolle, ob Du genug verdienst, sondern es sich das Geld der Kinder, auf das DU nicht verzichten darfst.

LG Marion
(beantworten)

Beitrag von Verena am 31.08.2006
Hallo Marion

Das mit dem Unterhalt haben wir untereinander geregelt, wir sind nicht im Streit auseinander. Ja er bezahlt für beide den Unterhalt, aber bekommt einen von mir wieder.Ich wie gesagt verdiene genug,sodas mir die 200 Euro nicht wehtun (zum Glück).

ich danke dir für deine Antwort , so weiss ich endlich mehr. Danke
(beantworten)
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