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Kinderrechte-Forum - Längerer Ausgang mit dem Freund????

Beitrag von T.T. am 23.08.2006
Hallo alle miteinander!!!
Würde gerne von euch erfahren, ob ich(20) mit meiner Freundin(14) nicht länger als die gesetzlich vorgeschriebene Zeit auf öffentlich Feten bleiben kann??? Ich mein, ich pass doch auf sie auf!!!

Beitrag von T. am 01.09.2006
Wenn Du in dieser Zeit das Erziehungsrecht übertragen bekommst (was Du Dir von den Eltern schriftlich bestätigen lassen solltest) und wenn die Verantwortlichen der Fete soweit gebildet sind, dass sie diese Rechtslage kennen, ist das möglich.

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