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Kinderrechte-Forum - Kinderrechte und Grundgesetz

Beitrag von S. am 18.05.2005
Ich habe mir Gedanken darüber gemacht, wie man die Rechte von Kindern bereits im Grundgesetz festschreiben könnte, denn Kinderrechte kennt das GG bis heute nicht, eigentlich traurig für die heutige Zeit. Es schützt zwar die Erziehungsfreiheit (also ein Elternrecht), nicht aber die Rechte der Kinder. Der Artikel. 6 ist ausschließlich aus der Elternperspektive formuliert. Die Eltern sind die einzigen, denen ein aktives Handeln zugesprochen wird, das Kind wird als eigenständige Persönlichkeit nicht erwähnt. Dies finde ich umso gravierender, als dass es sich bei Erziehung ja um eine wechselseitige Angelegenheit zwischen Eltern und Kindern handelt. Ich schlage vor, den Art. 6 so umformulieren, dass er nicht bloß ein Elternrecht erwähnt, sondern auch die Rechte der Kinder ernst nimmt. Hier mein Vorschlag, wie ich mir den Art. 6 ein wenig kinderfreundlicher vorstellen könnte:

(1) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(2) Das Erziehungsrecht der Eltern findet seine Schranken in den Vorschriften zum Schutz der Rechte der Kinder. Kinderrecht bricht Elternrecht.

(3) Das Wohl des Kindes und die Achtung seiner Würde sind der Maßstab allen erzieherischen Handelns. Die Eltern achten das Kind als eigenständige Persönlichkeit und fördern es in seiner Individualität. Ebenso hat das Kind das Recht, seine eigene Persönlichkeit zu leben und zu entfalten.

(4) Die Eltern dürfen in die persönliche Freiheit des Kindes nur dort eingreifen, wo es zur Sicherstellung seiner gesunden altersgemäßen Entwicklung erforderlich ist. Ebenso zulässig sind solche Freiheitsbeschränkungen, die dazu dienen, das Kind zur Einhaltung allgemein anerkannter ethischer und sozialer Verpflichtungen anzuhalten. Die Eltern unterstützen das Kind bei seinem zunehmenden Streben nach Selbstständigkeit und Eigenverantwortung.

(5) Gegen den Willen der Kinder und deren Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Personensorgeberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(6) Jeder Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der staatlichen Gemeinschaft.

(7) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

(8) Das Kind hat das Recht, erzieherische Maßnahmen der Eltern durch ein Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit und ihre Verhältnismäßigkeit überprüfen zu lassen. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Hinweis: Der tatsächliche Wortlaut und die von mir erdachten Neuerungen sind miteinander vermischt!

Ich bin gespannt auf Eure Meinungen!

Beitrag von M.S. am 19.05.2005
Ich empfinde eine stärkere Einbindung auch als sinnvoll.
Man könnte ja mal überlegen (und den Vorschlag machen), dass wir im Internet Stimmen dafür suchen und diese Liste dann an die Regierung schicken. Ich glaub zwar nicht, dass es wirklich was bringt, aber wenn, wärs umso genialer!

LG Manu

Beitrag von S. am 20.05.2005
Hallo Manu, an konkrete Schritte habe ich noch gar nicht gedacht, aber Dein Vorschlag gefällt mir. Hast Du eine Idee, wie sich so etwas organisieren ließe?

Als Adresse für eine solche Stimmensammlung könnte ich mir die Kinderkommission des Bundestages vorstellen. Die sollten eigentlich für solche Vorschläge offen sein.

Beitrag von M.S. am 20.05.2005
Hi Stefan,
wenn du da irgendwie ne Kontaktadresse hast, dann schreib sie doch mal an. Ansonsten lässt sich da vielleicht auch noch was organisieren, aber das müsste halt nen Anlass kriegen. Wenn jetzt so eine Stimmensammlung schon im Laufen ist und wir schon viele haben und dann irgendwo ein Kindesmord (schrecklich) geschieht, dann könnte ich mir vorstellen, dass sich da ne Politikerin gewinnen ließe.
Da müsste man vorbereitet sein. Die Beziehung kriegt man ganz schnell in Gang...

LG Manu

Beitrag von M.S. am 26.05.2005
Hallo Stefan,
ich hab jetzt mal die Kinderkommission angeschrieben, aber die haben total unverbindlich geantwortet. Daher wird daraus wohl überhaupt nichts. Sie haben zwar gesagt, dass sie planen sich damit zu beschäftigen. Das heißt aber ganz einfach so viel, dass sie jetzt gelesen haben, dass mich das interessiert und das wars.

Im folgenden zitiere ich die Antwortmail:

"Lieber Manuel,

vielen Dank für Ihren Hinweis auf die Internetseite von "Kinder" und das dort behandelte Thema "Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung".

Auch die Kinderkommission plant, sich mit diesem Thema intensiver zu beschäftigen und wird dabei alle Informationen, die es hierzu gibt, in ihre Meinungsbildung einbeziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Zender "

Beitrag von S. am 28.05.2005
Hallo Manu,

Ich finde es toll, wie Du Dich engagierst! Das mit der Kinderkommission war nur eine Idee, ich hätte auch keine andere Antwort erwartet. Eigentlich dachte ich die Reihenfolge auch eher umgekehrt: Erst selbst eine Unterschriftenaktion starten und dann das Ergebnis dann der Kinderkommission vorlegen. So etwas macht einen anderen Eindruck, als wenn sich ein Einzelner zu Wort meldet. Vielleicht ist es aber noch eine Schritt zu früh, sich direkt an die Politik zu wenden. Man muss wahrscheinlich noch viel an grundsätzlicher Überzeugungsarbeit leisten.

Beitrag von K. am 04.06.2005
Vielleicht könnte man die Initiative auf dieser Seite groß aufziehen?

Beitrag von M.S. am 05.06.2005
Die Idee finde ich auch gut!
Wie wärs mit einer großen Umfrage, ein Voting oder sonst was. Wir brauchen halt irgendwas, damit man auf uns aufmerksam wird! Und vielleicht könnten wir für jeden, der für eine Verankerung stimmt, eine Mail an die Kinderkommission schicken. Als Massenmail, immer wenn jemand votet. Irgendwann werden dies dann schon mitkriegen...

LG Manu

Beitrag von A.M. am 06.06.2005
Die Frage richtet sich wohl an mich. Grundsätzlich wäre es möglich, eine Monatsumfrage zu diesem Thema zu starten. Das führt viele Teilnehmer & Besucher oft gut in die Diskussion ein. Das Ergebnis dieser Umfrage würde ich nicht zu hoch hängen. Nur wenige Menschen werden sich ernsthaft mit der Frage auseinandergesetzt haben, ob Kinderrechte ins Grundgesetz gehören oder ob nicht andere Wege viel effektiver wären, um Kinderrechte in der Praxis durchzusetzen.

Auch meine persönliche Meinungsbildung ist in dieser Angelegenheit noch nicht abgeschlossen. Wir haben bereits die UN Konvention. Stehen internationale Verträge nicht ohnehin über der Verfassung?

Beitrag von S. am 06.06.2005
Ich freue mich, dass mein Vorschlag auf so viel Resonanz gestoßen ist, damit hätte ich nicht gerechnet. Was man konkret daraus machen könnte, da habe ich im Moment noch keine neuen Ideen. Wie Andreas schon sagte: Nur wenige Leute werden sich ernsthaft mit dem Thema befasst haben, von daher würde man mit Unterschriftenaktionen und dergl. im Augenblick wahrscheinlich nicht sonderlich viel Anklang finden. Ich fürchte auch, viele Leute (gerade Eltern) haben heutzutage einfach "andere Sorgen", als eine verfassungsrechtliche Diskussion zu führen.

Ich selbst bin davon überzeugt, dass Kinderrechte unbedingt ins Grundgestz gehören, allein schon wegen des Symbolwertes. Dadurch wird wird sich im Alltag von Kindern zunächst nicht viel ändern, das ist mir auch klar. Langfristig wird sich das aber auszahlen. Ein verfassungsmäßiger Schutz von Kinderrechten zieht ganz andere Verpflichtungen für Politik und Gesellschaft nach sich.

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