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Kinderrechte-Forum - Need Help =)

Beitrag von A. am 26.05.2008
Hallo,

also ich hab mal eine frage und zwar:
Ich hab seit einigen monaten genau 7 einen Freund, er ist 24 und ich bin 16 also 8 jahre unterschied ...
wenn ich mit ihm geschlechtsverkehr hätte würde er sich dan srafbar machen?

Ich weis das ers tut wenn man 14 oder jüger ist aber mit 16, ich will einfach nicht das er ins Gefängnis muss, er hat angst davor..

Deswegen wollte ich mich mal mehr informieren wie ist das mit 16?

Kann was passieren wenn er von irgendwem angezeigt wird außer den Eltern, weil die mögen ihn.

Ich wär euch dankbar wenn ihr schnell antwortet .. wir zwei verzweifeln schon dran .. =)


LG Denise

Beitrag von L. am 20.02.2009
Soweit ich weiß, darf man mit 16 fast uneingeschränkt seiner Natur nachgehen. Man siehe hierzu §§ 182, 180, 184c, 174 StGB

WENN etwas verboten ist, dann ist es vollkommen egal WER euch anzeigt!


Liddell

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