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Kinderrechte-Forum - Hilfe Jährliche Sylvester Diskusion

Beitrag von A.B. am 24.12.2006
Hey Ich weiß so eine Frage kam bestimmt schon zig mal aber ich hab nirgendwo regelungen zu Sylvester gefunden im Jugendschutzgesetz stehen auch keine Ausnahme Regelungen für Sylvester......
Nun meine Frage Jedes jahr gibt es bei mir zuhause den gleichen stress, ich bin 17 und möchte in einer kneipe mit meinen freunden sylvester feiern wie ist es geregelt das ich bis zum ende bleiben darf? Ich mein Sylvester um 24.oo zuhause sein ist doch mist! Da Brauch ich garnihct erst weg gehen kann ich irgendwo eine einen nachweis finden das ich bleiben darf???
( Schriftlich wäre schon nicht schlecht, mit paragraphen und so oder ist sowas einfach salob gesagt voll kommen Latte weil sylvester ist???? )
Ich bitte schnell um Antwort...Danke schonmal im Vorraus

Beitrag von S. am 27.12.2006
Im Gesetz steht, was man nicht darf. Im Gesetz steht nicht, was man darf. Alles, was nicht im Gesetz steht, ist prinzipiell erlaubt. Es gibt für Silvester keine Ausnahmeregelungen im Jugendschutzgesetz. Du darfst auf die Straße um z.B. das Feuerwerk anzusehen, wie lange Deine Eltern das erlauben und solange Du dadurch nicht ernsthaft gefährdet bist. Wie lange Du auf eine Tanzveranstaltung oder in eine Kneipe darfst, regelt das Jugendschutzgesetz. Daran ändert auch Silvester nichts.

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