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Beitrag von Linda Hertwig (Kindex-Mitglied) am 12.11.2006 |
Also! Als ich drei war haben sich meine Eltern geschieden und seitdem habe ich mienen vater nicht gesehen und ich kenne ihn gar nicht mehr. Ich kann mich nicht an ihn erinnern. Meine Mutter hat es mir verboten ihn zu sehen, sie sagte sie müsste uns(meine Schwester und mich) nach einem besuch wieder aufbauen. Na ja ich bin jetzt 16 und ich hab ihn nach der Scheidung nicht mehr gesehen. dabei wollte ich es schon immer, doch sie hat es mir immer verboten. Sie hat auch immer gesagt er würde sich nicht interessieren für uns und sowas alles. Und da habe ich zufällig einen brief gefunden, wo er nach uns fragte und wie es uns gehen würde und so. Da stand auch die E-Mail adresse drauf. Dann habe ich ihn angeschrieben und jetzt schreibe ich mit ihm seit über einer Woche und ich will ihn unbedingt treffen. Nur meine Mutter. Die reißt mir den Kopf ab, wenn sie das erfährt! Was soll cih tun darf ich ih dann erst mit 18 sehen oder gibt es da ein gesetz für? Ich bitte um so schnelle Antworten wie möglich! DRINGEND! Ich habe schon zu lange gewartet! (beantworten) |
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Beitrag von schaufel293 am 27.11.2006 |
Natürlich darfst Du Deinen Vater sehen. Und lass es Dir nicht verbieten. Ab 14 kannst Du mehr oder weniger selbständig entscheiden. So wie Du berichtest, scheint Deine Mutter Deinen Vater entsorgt zu haben, offenbar hat Dein Vater doch versucht zu Dir Kontakt zu halten, aber irgendwann entnerft aufgebgeben. Es ist geradezu klassisch, dass das in der Pubertät die Kinder ihren Vater suchen. ( die Mutter dürfte Angst haben, was alles gelaufen ist, oft wenden sich dann Kinder total dem Vater zu, Verlustängste der Mutter ) Ich wünsche Dir eine schöne Zeit mit Deinem Vater, ihr habt viel nachzuholen. (beantworten) |
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Beitrag von destiny11 am 03.07.2007 |
Hallo Linda,
schön dass Du nach Deinem Gefühl gehandelt hast und den Kontakt zu Deinem Vater aufnahmst. Es ist Dein berechtigter Wunsch ihn kennenzulernen und ich denke genau wie schaufel293 dass Ängste Deiner Mutter hier eine Rolle spielen könnten.
Leider kann ich Dir nicht mit juristischem Wissen helfen, aber vieleicht ist das ja auch gar nicht mehr nötig?! (Dein Beitrag ist nun schon über ein halbes Jahr alt...)
Ich selbst bin geschiedene Mutter und habe oft Schwierigkeiten meine Ängste im Zaum zu halten, was den Umgang des Vaters meiner Tochter mit ihr angeht. Nicht weil ich ihm nicht den guten Umgang zutraue, sondern weil hier negative Erinnerungen (die letztendlich nur zwischen ihm und mir eine Rolle spielen) und die Angst, meine Tochter könnte plötzlich bei ihm leben wollen, o.ä. mich unwillkürlich einholen. Es ist eine ständige Aufgabe sich als erziehender Elternteil immer wieder bewußt zu machen, wie wichtig der Kontakt für das Kind zu beiden Elternteilen ist und diese Tatsache über die persönlichen Gefühle gegenüber dem anderen Elternteil und die eigenen Ängste zu stellen. Deine Mutter ist, sollte sie den Kontakt bislang aus genannten Gründen nicht unterstützt haben, dann ist das eine Verhaltensweise, die leider nur allzuoft vorkommt. Es ist nichts schönes als Trennungskind davon betroffen zu sein, doch bedenke dass Deine Mutter auch nur ein Mensch ist und Dir sicherlich nicht damit schaden wollte. Vieleicht solltest Du versuchen sie darauf anzusprechen. Du könntest sie nach den Gründen für ihre ablehnende Haltung gegenüber einem Kontakt von Euch Geschwistern zu Eurem Vater befragen. Linda, ich weiß nicht in wie fern sich Deine Mutter mit dem Internet beschäftigt. Es gibt eine Homepage, die ein Freund von mir erstellt hat. Er ist inzwischen ein erwachsenes Scheidungskind und berichtet von seiner Geschichte. Auch er wurde mit dieser Entfremdung eines Elternteils konfrontiert und hat nach Jahren den Kontakt zu seinem Vater gesucht. Sein Anliegen ist es nun öffentlich über die Folgen zu informieren. Es wird dabei niemand verurteilt! Die Seite ist kostenlos und werbefrei: http://www.eskhilfe.de.vu
Ich hoffe sehr für Dich, dass Deine Mutter Deinen Wunsch akzeptieren wird, wenn Du mit ihr darüber sprichst. Viel Glück und Kraft auf Deinem Weg!
destiny11 (beantworten) |
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Beitrag von wudy189 am 01.09.2007 |
Hallo Linda, ich habe heute erst deinen Beitrag gesehen. Mein Bruder (15 Jahre) und ich (13 Jahre) möchten auch gerne unseren Vater sehen, aber die Mutter verbietet es. Hast du vielleicht Antworten bekommen, die sich auf die entsprechenden Gesetze beziehen? Kannst du Tipps geben? Vielen Dank, Wudy (beantworten) |
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Beitrag von Mirijam Wodarka (Kindex-Mitglied) am 02.09.2007 |
Hallo Linda, ich habe deinen Beitrag erst heute gesehen, mein Bruder (15) und ich (13) wollen auch unseren Vater sehen, aber unsere Mutter erlaubt es nicht. Hast du auf deine Frage irgendwelche Antworten bekommen, die sich auch Gesetze oder Kinderrechte beziehen? Kannst du irgendwelche Tipps geben? Danke. Wudy (beantworten) |
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Beitrag von Linda Hertwig am 03.09.2007 |
von den gesetzen her weiß ich gar ncihts ich weiß nur dass es für mich total schlecht war, dass ich meinen vater gesucht habe. Wenn mich jemand fragen würde, was war dein größter fehler in deinem leben würde ich sagen, dass ich zu meinem vater kontakt aufgenommen habe... Es gibt natürlich auch gute väter nur es gibt immer einen grund warum kein kontakt besteht. glaubt mir ich hab da viele erfahrungen mitgemacht. (beantworten) |
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Beitrag von TVRedaktion am 08.10.2009 |
Neues Fernsehformat: Eltern gesucht! Für eine Fernsehsendung suchen wir Jugendliche oder junge Erwachsene, die zu einem ihrer beiden Elternteile schon lange keinen Kontakt mehr haben. Dies kann aufgrund einer Scheidung der beiden Eltern sein oder weil ein Elternteil ins Ausland gegangen ist. Wichtig ist nur, dass die Jugendlichen gerne wieder Kontakt haben würden. In einer Reportage möchte man die Annäherung zwischen beiden Seiten dokumentieren. Wenn Sie sich angesprochen fühlen oder Personen kennen, die in der oben beschriebenen Situation sind, können Sie sich gerne unverbindlich bei uns melden. Bitte unter: krabbe@imago-tv.de mit ein paar kurzen Infos zu Ihrer Geschichte und unbedingt einer aktuellen Nummer, unter der Sie tagsüber zu erreichen sind. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und verbleiben mit herzlichen Grüßen! (beantworten) |
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