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Forum-Recht - "frei" mit 17??

Beitrag von L. am 24.09.2009
Die Tochter meiner Freundin ist 17 Jahre alt und neulich abgehauen. Sie konnte gegen ihren Willen nicht rurück geholt werden. Auch betreutes Wohnen würde nur mit ihrem Einverständnis laufen. Ist sowas normalerweise nicht erst ab 18 möglich? Die Tochter kann jedenfalls machen was sie will, auch das jugendamt hat keine Möglichkeiten mehr.
Wem fällt ein Gesetz dazu ein oder Ähnliches was mir weiterhelfen würde??

Beitrag von A.M. am 30.09.2009
Aus dem bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):

§1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge

(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geigneten Fällen zu unterstüzen.

Beitrag von F.d.v.m.l. am 11.07.2010
Meine Freundin ist letztens zu ihrem gewaltatigen Freund gegangen der eine eigene Wohnung hat. Hintergründe wieso und warum sie immer wieder dort hingegangen sind sind unwichtig und sowieso unverständlich..
Ich, meine Freundin und der Vater des Mädchens sind zur Polizei und haben denen alles erklärt weil ihr Freund sie nicht gehen lassen wollte.
In solchen Fällen greifen sie ein und holen das Mädchen wieder. dann meinte sie auf einmal das alles in Ordnung ist und die Polizei nicht kommen muss aber der Vater sagt ich WILL meine Tochter bei imr zu Hause haben und die Polizei hat dann die Erlaubnis sie wieder zu holen egal wo sie ist. Sie ist übrigens auch 17 zu dem Zeitpunkt gewesen.

Also man hat das Recht darauf seine Tochter zu sich zu holen auch wenn sie abgehauen ist solange sie nicht volljährig ist. Wenn nötig mit Hilfe der Polizei.

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