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Beitrag von Schütze am 26.02.2008
Hallo,

hier eine kleine Frage nach dem Jugendschutzgesetz:
Meine Schwester (17, wird in diesem Jahr 18) und ich (23) sind am Samstag zum Geburtstag eingeladen worden incl. mit Übernachtung. Hierbei spielen aber unsere Eltern nicht mit, wie jedes mal, wenn wir irgendwo hin wollen.
Im JuSchG steht drin, dass sie nach der Begriffsdefinition Jugendliche ist. Bei öffentlichen Einrichtungen wie z.B. Gaststätten etc. muss sie spätestens um 24 Uhr los gehen. Diese Geburtstagsfeier findet in keiner Gaststätte oder ähnliches statt, sondern in den privaten vier Wänden.
Darf meine Schwester trotzdem übernachten, auch wenn die Eltern nicht zu stimmen.
Ich bitte um eine schnelle Rückmeldung.
(beantworten)

Beitrag von Manuel Stemmler (Kindex-Mitglied) am 28.03.2008
Schnelle Antwort: Nein!

Wenn du Zeit für die Erklärung hast, lies weiter: Eltern habe das Personensorgerecht, was neben vielen Pflichten auch einige Rechte einschließt (um die Pflichten gut erfüllen zu können). Unter anderem schließt dies das Recht ein, den Aufenthaltsort des Kindes / Jugendlichen bestimmen zu können.
Um es noch deutlicher zu machen: Eltern dürfen mit ihren Entscheidungen kein geltendes Recht brechen. Sie ergänzen das Gesetz jedoch so, wie sie es für das Kind am besten einschätzen und ihre Entscheidungen sind für das Kind absolut bindend.

Soweit die Theorie. Macht in der Praxis am besten das daraus, was die Beziehung mit euren Eltern am schönsten gestaltet und euren Freundschaften nicht schadet...

Gruß Manuel

PS: Gut erkannt mit dem JuSchG... ;-)
(beantworten)
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