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Freibrief für Jugendliche

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Beitrag von Yvonne am 23.07.2007
Hallo habe eine Frage, man hört immer von dem berühmten Freibrief für jugendliche. Also das ist ein wisch den die Eltern ausfüllen und damit ihre Erziehungsberechtigkeit auf einen anderen übertregen damit ihre Kinder länger zum Beispiel auf einer Party bleiben darf???

Gibt es den??? und wenn wo finde ich den??
gruß yvonne
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Beitrag von Heike am 10.08.2007
Es ist immernoch umsritten, ob es im Sinne des Jugendschutzgesetzes ist, das Erziehungsrecht auf diese Weise einfach mal zu übertragen, um einen Discobesuch zu verlängern. Manche Discos veröffentlichen selbst so ein Schreiben, oft mit fürchterlichen Fehlern.
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Beitrag von Yvonne Hadamczyk (Kindex-Mitglied) am 10.08.2007
ja das stimmt, ich bin mir auch nicht so ganz sicher bei der sache, aber wir sind ja nur ein Jugendzentrum und es würden nur die Jugendlichen so einen "freibrief" erlaubt bekommen wo ich auch die Eltern kenn und die bestätigung habe. Hatte mir nur gedacht vll gibt es da einen gut ausgeführten (weil der der discos die man auf der Internetseite erhält ist ja ein witz :-)) den ich hernehmen kann.
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Beitrag von Frank Kröner am 26.08.2007
Also einen Freibrief gibt es nicht und man kann auch kein Erziehungsrecht, sondern höchstens die Aufsichtspflicht übertragen (passiert z.B. wenn das Kind ins Ferienlager fährt mit einem entsprechenden Vertrag). Es reicht also nicht, wenn die Eltern die Aufsicht übertragen, die andere Seite muss diese auch dokumentiert annehmen. Jeder Diskothekenbetreiber, der diese Regelung in Anspruch nehmen will, müßte zu seiner Sicherheit einen notariell beglaubigten Vertrag sich vorlegen lassen, da er nicht per se davon ausgehen kann, dass die Unterschriften der Eltern echt sind. Dazu kommt noch, dass er eigentlich die Unterschriften von beiden (sorgeberechtigten) Eltern braucht. Also eigentlich eher was für den Ausnahmefall. Das gilt übrigens nicht für "nichtöffentliche", also private Partys, da gilt der Jugendschutz nicht und die Eltern legen fest, ob und wann man wieder zuhause sein muss !
Anmerkung: Wenn die private Party in einer Diskothek oder bei MCDonalds oder so stattfindet, ist sie nicht mehr privat, sondern wieder Teil der Öffentlichkeit !!
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Beitrag von Steffi am 26.08.2007
Nun, das Jugendschutzgesetz definiert:

§ 1 Begriffsbestimmungen

(1) Im Sinne dieses Gesetzes
[...]
4. ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.

Das hört sich für mich schon danach an, dass das Erziehungsrecht übertragen werden kann.
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