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Beitrag von julia am 07.07.2007
An diesem Wochenende ist Schützenfetst in unserer Stadt...
Meine Freunde (alle 14 bzw fast 15)dürfen bis 22:00 oder 22:30 dort bleiben...ich nur bis 20:00...weil meine Eltern meinen das dies im JuschG vorgeschrieben ist...
stimmt das??
wenn nein..wie lange dürfte ich dort bleiben??
(beantworten)

Beitrag von Andreas Mettler (Kindex-Mitglied) am 10.07.2007
Für Schützenfeste gibt es im Jugendschutz keine Regelung. Das bestimmen die Eltern nach ihrem eigenen pädagogischen Gespür.
(beantworten)
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