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Jugendschutzgesetz auf Parties

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Beitrag von Katja am 30.06.2007
Hiiilfe - ich habe ein problem, und zwar war ich mit einer freundin kürzlich auf einer abi-party. Da wir ja noch nicht 18 sind, sondern erst 16 mussten wir wie immer unsere ausweise an der kasse abgeben.
Allerdings waren wir länger als bis 24.00 uhr dort, vielleicht so bis 1.00 oder1.30. Plötzlich kam ein bekannter zu uns , der meinte wir müssten sofort gehen, die polizei wäre dagewesen und hätte unsere ausweise mitgenommen. Wir sind in Panik zur Kasse glaufen, haben nach unseren ausweisen gefragt und sie dann schließlich auch bekommen. Nur teilte uns der security Mann mit, dass die Polizei unsere Adressen notiert hätte und wir möglicherweise mit einem Bußgeld über 250euro rechenen müssten, wegen verstoss gegen das Jugenschutzgesetz - Stimmt Das??
(beantworten)

Beitrag von Andreas Mettler (Kindex-Mitglied) am 02.07.2007
Nach § 28 Jugendschutzgesetz wird höchstens derjenige eine Strafe zahlen, der Euch den Aufenthalt an der Tanzveranstaltung gestattet hat, also nicht Ihr. Und das auch nur, falls diese Abi-Party als eine "öffentliche" Tanzveranstaltung zu verstehen war.
(beantworten)
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