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Beitrag von Sebastian am 28.12.2006 |
Hallo da bald sylvester ist und man dann etwas länger feiert wollte ich mal fragen ob wir (Eltern) unserm Sohn (16 Jahre) einen brief mit geben, in dem steht das er länger bleiben kann und diese für eine evt. Kontrolle reicht damit veranstalter und wir selbst kein ärger bekommen. Oder kann man etwas anderes machen danke für eine Antwort (beantworten) |
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Beitrag von Stephan am 29.12.2006 |
Ein Brief mit einer Erlaubnis ist im Jugendschutzgesetz nicht vorgesehen. Was möglich wäre, ist eine schriftliche Übertragung des Erziehungsrechts auf eine Volljährige Person, die den Minderjährigen begleitet. Und dann stellt sich die Frage, ob der Veranstalter mit einer solchen Regel etwas anfangen kann. (beantworten) |
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Beitrag von Manuel Stemmler (Kindex-Mitglied) am 09.01.2007 |
Eine Übertragung des Erziehungsrechts ist nicht schriftlich nötig. Sie ist durch die stillschweigende Zustimmung gegeben. Die meisten Regelungen im JuSchG beziehen sich auf Kinder und Jugendliche ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten Person. Ist Ihr Sohn also in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person, so treffen diese Regelungen auf ihn nicht zu. Die Kontrolleure sollten allerdings mit diesen Gesetzen vertraut sein, was - wie ich erleben musste - selbst das Ordnungsamt teilweise nicht ist (oder diese Dinge waren in Sat. 1 absichtlich gefälscht...). Der Veranstalter kann jedoch auch eigene, das Gesetz erweiternde, Regeln aufstellen, die für ihn zum Schutz der Jugend wichtig sind. (beantworten) |
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