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Beitrag von Judith Töller am 17.12.2006
Sehr geehrte Damen und Herren!
Nachdem ich das Jugendschutzgesetz durchgelesen habe und gefunden dass Kinder unter 16 in keine Vorführung gehen dürfen die nach 22 Uhr endet,frage ich wie lange die Kids mit Ihresgleichen oder mit einem Hund sich draußen aufhalten dürfen?
Mit freundlichen Grüssen Judith Töller
(beantworten)

Beitrag von Andreas Mettler (Kindex-Mitglied) am 17.12.2006
Die Antwort ist exakt einen Beitrag weiter unten zu finden.
(beantworten)

Beitrag von Manuel Stemmler (Kindex-Mitglied) am 09.01.2007
Da sich die Beitragsordnung verschiebt nochmal:
Es gibt dazu keine Angabe im JuSchG, also liegt es im Ermessen der Eltern. Ermessen bedeutet aber nicht "es ist mir egal..."!
(beantworten)
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