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Forum-Recht - aufsichtspflicht übertragbar??

Beitrag von D. am 05.11.2005
hallo,
ich bin eine 17-jährige berlinerin und möchte folgendes fragen:
ich weiß, das man mit 17 bis mitternacht in der disco bleiben kann,aber wie sieht es aus, wenn man in begleitung eines volljährigen kommt? kann man die aufsichtspflicht auf jemanden übertragen?kann man auf so eine weise länger bleiben?
auf jede hilfreiche antwort bedanke ich mich im vorraus.
Missyna

Beitrag von M. am 05.11.2005
ich glaub ja ich weiß es aber nicht!

Beitrag von I. am 17.11.2005
Ich habe das gleiche Problem. Bin auch 17 und würde gerne wissen, ob es möglich ist meinem 19-jährigem Freund die Personenberechtigung zu übertragen! Leider kenne ich mich mit Gesetzen nicht aus und wäre deshalb sehr dankbar, wenn mir einer helfen könnte!

Beitrag von H. am 20.11.2005
Hi Diana,
im Gesetz wird hier nichts von der Aufsichtspflicht gesagt. Um bleiben zu können, ist eine erziehungsberechtigte Person nötig. Dies kann jede Person über 18 sein, die von deinen Eltern in stillschweigendem Einverständnis dazu berechtigt wird. Im Klartext: Wenn sie es wissen und nichts dagegen haben.
Dazu brauchst nichts schriftliches und sonstiges Zeug, sondern nur die Person von mindestens 18 Jahren - und natürlich das Wissen deiner Eltern, wo du bist und was du (in etwa) tust.

Gruß Manuel

Beitrag von A.M. am 20.11.2005
Es ist nach wie vor umstritten ob der Erziehungsauftrag oder die Personensorge so einfach mal für einen Discobesuch übertragen werden kann. Da es meines Wissens noch kein Gerichtsurteil zu der Angelegenheit gibt, hängt das rechtlich in der Schwebe. Wäre ich Betreiber einer Disco, würde ich sicherheitshalber niemanden unter 18 reinlassen, auch wenn die Person einen Brief von den Eltern mit einer Erziehungs- oder Sorgerechtsübertragung dabei hat. Viele Discobetreiber befassen sich ohnehin nicht ständig mit rechtlichen Fragen und wissen mit so einem Schreiben vermutlich nichts anzufangen.

Beitrag von L. am 15.02.2007
Ja, klar, das is möglich!
Guck nur mal beim Hugendschutzgesetz:§1 abs.1 Nr.4
Musste nur ausdrucken und uasfüllen....=)

Beitrag von H. am 16.02.2007
Hallo Lisa,
ich weiß jetzt nicht, wo du im JuSchG etwas zum Ausfüllen findest.... Und was Andreas Mettler sagt, hat durchaus seine Berechtigung.
Mir ist jedenfalls noch kein Fall bekannt, indem ein Gericht so etwas entschieden hätte... Um aber Rechtssicherheit zu bekommen, wären solche Präzedenzfälle sehr hilfreich.
Dass eine Übertragung des Erziehungsrechts grundsätzlich möglich ist, ist - denke ich - klar. Nur, ob das in diesem Fall zutrifft, ist wirklich nicht eindeutig geklärt. Entscheidend wird wohl die Auslegung folgenden Ausschnitts sein: "... Erziehungsaufgaben wahrnimmt ..."
Ist eine Begleitung beim Discobesuch eine Erziehungsaufgabe??
Wird dies verneint, so kann das Erziehungsrecht nicht auf die Person begleiten, die eine andere Person unter 18 in eine Disco begleiten will.
Sollte ein Richter dies jedoch bejahen, so ist die Übertragung problemlos möglich.

Falls es Präzedenzfälle gibt, bitte posten.

Beitrag von j. am 16.02.2007
also soweit ich weiss, bzw erfahren hab, hängt das je von disco ab, bei uns ist es bei den meisten discos so das du dir auf deren jeweiligen seite ein formular ausdrucken kannst das deine eltern und die aufsichtsperson unterschreiben müssen, also hängt es von jeder disco selber ab .......

Mfg
Janne

Beitrag von H. am 17.02.2007
Nein, also grundsätzlich ist das nicht abhängig von der Disco. Das hieße ja, dass die Gesetzgebung in diesem Punkt von Discos abhinge - das Gegenteil ist der Fall: Die Discos sind vom Gesetz abhängig!
Viele Disco-Betreiber wollen sich durch solche Formulare zusätzlich absichern - aber ob sie das können, hängt davon ab, wie der Gesetzestext von Gerichten ausgelegt wird. Und genau zu dieser Frage suchen wir Präzedenzfälle.
Sollten nämlich Gerichte "im Allgemeinen" urteilen, dass ein Übertrag des Erziehungsrechts hier nicht möglich ist, da keine Erziehungsaufgabe anfällt, so ist jegliches Formular total wertlos.

Beitrag von v. am 03.04.2007
weißt du vielleicht ne internetseite wo man das formular ausdrucken kann?

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