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Forum-Recht - Hochzeit mit 16?

Beitrag von J.S. am 31.01.2006
Hy,
also, ich bin 16, schwanger und ich möchte meinen 22jährigen Freund bevor das Kind zur Welt kommt heiraten. Wie sieht es da mit der Gesetzeslage aus? Dazu muss ich noch sagen, dass ich vor einem Monat durch das Jugendamt zu meinem Freund gezogen bin, allerdings sind meine Eltern noch erziehungsberechtigt.
Danke für jede Hilfe.

Beitrag von H. am 31.01.2006
Hi Julia,
also, normalerweise kann man ja nur heiraten, wenn man volljährig ist. Es gibt allerdings die Möglichkeit von Ausnahmen und ich denke, dass eine Schwangerschaft dazugehört. Es dürfte auch dadurch einfacher werden, dass eure Beziehung im Jugendamt ja schon bekannt ist. Soweit ich weiß, ist jedoch die Zustimmung der Personensorgenberechtigten (Eltern) nötig.
Geh für genaue Infos in jedem Fall (!!) zum Jugendamt und frag nach. Vor allem, da ich vergessen habe, in welchem Gesetz das steht.
Wer kann hier helfen? In welchem Gesetz, welchem Paragraphen ist das geregelt - mir fällt es einfach nicht mehr ein...

Also, informiere dich bitte beim Jugendamt und sprich auch mit deinen Eltern!

Gruß Manuel

Beitrag von H. am 31.01.2006
PS: Hier kommt noch eine Internet-Adresse, bei der du dich auch informieren kannst. Allerdings habe ich auch dort keine Gesetzesgrundlage gefunden:
http://www.123recht.net/article.asp?a=1001

Beitrag von A.M. am 31.01.2006
Bürgerliches Gesetzbuch § 1303

Ehemündigkeit
(1) Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.

(2) Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist.

(3) Widerspricht der gesetzliche Vertreter des Antragstellers oder ein sonstiger Inhaber der Personensorge dem Antrag, so darf das Familiengericht die Befreiung nur erteilen, wenn der Widerspruch nicht auf triftigen Gründen beruht.

(4) Erteilt das Familiengericht die Befreiung nach Absatz 2, so bedarf der Antragsteller zur Eingehung der Ehe nicht mehr der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder eines sonstigen Inhabers der Personensorge.

Beitrag von H. am 31.01.2006
Hallo,
es ist doch einfach perfekt, wenn man jemanden hat, der so schnell antwortet...

Beitrag von J.S. am 01.02.2006
Hy,
also danke erstmal für eure Antworten.
Ich habe gestern mal beim Standesamt nachgefragt und da es bei uns kein Familiengericht gibt, muss ich zum Amtsgericht. Ich hatte eigentlich gehofft das mit dem Gericht vermeiden zu können, aber wenn es nicht anders geht, dann versuche ich es über das Gericht.
Ob meine Sorge um das Kind und das Sorgerecht über das Kind meinen Antrag auf Hochzeit wohl gerechtfertigt?Muss man da gute Gründe vorlegen? Braucht man da einen Rechtsanwalt?
Danke,
mfG Julia

Beitrag von A.M. am 01.02.2006
Bei Angelegenheiten vor dem Amtsgericht ist der Anwalt nicht zwingend vorgeschrieben. Er kann Euch jedoch manches abnehmen, kostet aber oft auch viel Geld.

Beitrag von H. am 01.02.2006
Hallo,
gute Gründe sollte man immer haben, aber ich denke mal, dass ein Kind schon ein triftiger Grund ist. Ein Grund ist in jedem Fall, dass das Kind in guten, geschützten Verhältnissen aufwachsen soll und das eine "richtige" Familie dazu viel beitragen kann.
Die Frage nach einem Anwalt ist natürlich berechtigt. Wenn jedoch niemand etwas dagegen hat, können dich ja auch deine Eltern in deinem Vorhaben unterstützen.
Problematisch wird es natürlich, wenn deine Eltern das nicht wollen und gegen eine mögliche Zustimmung Widerspruch einlegen.

Versuche auch, nicht mit deinen Eltern / deiner Familie in Streit auszubrechen. Die Familie ist ein Rückgrat, auf das keiner wirklich verzichten kann!

Gruß Manuel

Beitrag von J.S. am 01.02.2006
Das mit den Eltern ist schwierig, denn ich bin vor einem Monat durch das Jugendamt zu Hause ausgezogen, weil mein Vater mich geschlagen hat. Ich wohne jetzt bei meinem Freund. Seitdem ist mein Verhältnis zu meinen Eltern nicht mehr so gut, v.a. weil auch wegen der Zahlung des Kindergeldes Schwierigkeiten aufgetreten sind.
LG
-Julia

Beitrag von H. am 05.02.2006
Tja, dann lässt sich der Weg über das Gericht wohl nicht vermeiden; und er wird nicht einfach werden...
Hol dir vielleicht ein paar Verwandte und Freunde, die dich dabei begleiten können. Es wird wohl nicht gerade eine leichte Zeit werden...
Viel Glück!

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