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Beitrag von H.D. (Kindex-Mitglied) am 02.05.2005 |
Hi Also mit dem Altersunterschied hat das fast nichts mit dem Altersunterschied zu tun. Das liegt am absoluten Altern von euch beiden. Hierzu das StGB: §182 (2): "Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt..." Das heißt, dass er sich strafbar macht, wenn er mit dir schläft. Strafbar ist dies mit bis zu 3 Jahren Haft. Dir wird nämlich in deinem Alter noch eine "fehlende Fähigkeit ... zur sexuellen Selbstbestimmung" angerechnet; also, dass du nicht weißt, was du tust.
Im Gesetz steht aber auch, dass eine solche Tat nur verfolgt wird, wenn ein Strafantrag gestellt wird. (Absatz 3) Wenn niemand etwas sagt, kriegt ihr keinen Ärger!
Außerdem (Absatz 4) kann ein Gericht von einer Strafe absehen, wenn das "Unrecht der Tat gering ist". Also, wenn du es selbst wolltest, dann ist dieses Unrecht - was es ja nach dem Gesetz ist - gering und es kann von der Strafe abgesehen werden.
Soweit mal der Gesetzesdjungel. Was du jetzt darauf machst, ist deine Sache. Allerdings natürlich auch die deiner Eltern, denn die wären im Regelfall die ersten, die einen Strafantrag stellen.
Ich hoffe, ich konnte helfen. Meld dich einfach (Forum oder direkt)
Gruß Manu (beantworten) |
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Beitrag von H.D. (Kindex-Mitglied) am 03.05.2005 |
Hallo, ich hab noch einen Zusatz: Ich hab nämlich jetzt eine Antwort erhalten und weiß, wie das mit dem Antrag funktioniert. Also, der Geschädigte bzw. die gesetzlichen Vertreter sind Antragsberechtigt. Folglich sind das im Normalfall du und deine Eltern, sonst keiner - außer es besteht großes öffentliches Interesse. Andere hat das nichts anzugehen! Wenn also er, du und deine Eltern nichts dagegen haben - dann los! !!! ABER VORSICHT !!! Du bist 14, also pass ein bisschen auf deine Zukunft auf. Kinder sind was tolles, aber nicht mit 14 - das könnte ein wenig problematisch werden.
LG Manu (beantworten) |
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Beitrag von H.D. (Kindex-Mitglied) am 11.05.2005 |
Also, ich habe meinen Text oben nach den gesetzlichen Bestimmungen geschrieben und dann gepostet. Wer in irgendeiner Form eine andere Meinung hat, der soll sich doch bitte die Gesetze durchlesen und erst dann etwas reinschreiben! Oder nachfragen!
Was bringt denn Julia bitte deine Meinung, das, was du denkst oder sonst was. Sie braucht eine Hilfe zu einer gesetzlichen Regelung.
DESHALB: Wenn ihr etwas schreibt, dann nennt bitte auch Gesetz und Paragraphen. Was ihr nicht belegt, ist für die anderen wertlos und sollte daher auch nicht weiter beachtet werden.
LG Manu (beantworten) |
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Beitrag von Manuel Stemmler am 11.12.2005 |
hi Julia, wäre wohl besser, wenn das noch keiner wüsste... Wenn du erst einmal 16 bist, wird wohl keiner mehr was sagen. Allerdings kenne ich da auch die Verjährungsfrist nicht. aber denk immer daran, dass den Antrag sowieso du oder deine Eltern stellen müssen.
LG Manu (beantworten) |
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Beitrag von Phlippo am 22.12.2005 |
Was soll die Diskussion jetzt, ich denke, dass es oben mehr als nur genau beschrieben wurde (s. § 182 Strafgesetzbuch). Wenn Deine Eltern nichts dagegen haben, dann kannst Du auch Sex mit ihm haben und brauchst nicht bis 16, oder gar bis zu Deinem 18. Lebensjahr warten, verstanden?! Gruß, P.! (beantworten) |
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