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Elterngeld: So bekommen Sie finanzielle Unterstützung!

elterngeld

Inhalt

Wer bekommt das Elterngeld?
Kosten und Empfänger
Das Elterngeld plus
Ein Blick zurück: Das Erziehungsgeld
Kritik am Elterngeld


Das Elterngeld wird im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) aus dem Jahre 2007 geregelt.

Wer bekommt das Elterngeld?

Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres Kindes unterbrechen, oder wegen der Betreuung nicht oder nicht voll erwerbstätig sind, haben Anspruch auf Elterngeld. Das Elterngeld gilt als elternbezogene, zeitlich befristete Transferzahlung und ist abhängig vom bisherigen Nettoeinkommen. Das Elterngeld wird maximal für 12 Monate nach der Geburt des Kindes gewährt und kann über Partnermonate auf bis zu 14 Monate ausgeweitet werden. Alleinerziehende erhalten bis zu 14 Monate Elterngeld. Andere Sozialleistungen können mit dem Elterngeld verrechnet werden.

Das Elterngeld verfolgt die Zielsetzung, ein zeitweiliges Ausscheiden aus dem Berufsleben nach der Geburt eines Kindes zu verhindern. Da sich die Höhe des Elterngeldes am bisherigen Nettoeinkommen orientiert, soll es vor allem dazu dienen, auch Akademiker zum Gründen einer Familie mit Kindern zu motivieren.

Der Politikwissenschaftler Christoph Butterwegge, sieht in dem Elterngeld eine Maßnahme, die das Ziel setzt, vor allem gut verdienende und hochqualifizierte Frauen dazu zu bewegen, mehr Kinder zu bekommen, um anschließend möglichst schnell wieder in das Berufsleben zurückzukehren. Dies sollte zu einer „qualitativen Bevölkerungspolitik“ führen. Der Sozialrichter Jürgen Borchert hält das Elterngeld mit 12 Monaten für zu kurz bemessen.

Kosten und Empfänger

2013 wurde das Elterngeld von mehr als 657.000 Müttern, sowie von knapp 218.000 Vätern genutzt. Es wurden 4,9 Milliarden Euro als Elterngeld ausgezahlt.

Das Elterngeld plus

Im Jahre 2015 trat das Elterngeld plus in Kraft. Dies ermöglicht Eltern eine Inanspruchnahme des Elterngeldes in Kombination mit einer nicht geringfügigen Teilzeittätigkeit über eine Dauer von 28 Monaten.

Ein Blick zurück: Das Erziehungsgeld

Das Elterngeld wird in der Nachfolge des Erziehungsgeldes aus den Jahre 1986 bis 2006, das im Bundeserziehungsgeldgesetz geregelt wer. Das Erziehungsgeld in der Höhe von 300 Euro wurde unabhängig vom Einkommen über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten bezahlt. Die Kosten für das damalige Erziehungsgeld lagen bei 2,9 Milliarden Euro pro Jahr, für das Elterngeld waren bis zu 4 Milliarden Euro eingeplant.

Kritik am Elterngeld

Das Elterngeld kann mit dem Arbeitslosengeld II und anderen Sozialleistungen verrechnet werden. Damit kann das Elterngeld auch als eine Förderung für Menschen betrachtet werden, die ohnehin bereits wirtschaftlich besser gesellt sind. Geringverdienende und arbeitslose Eltern waren mit dem bis 2006 gültigen Erziehungsgeld besser gestellt. Vor allem doppelverdienende Eltern werden mit dem Elterngeld bevorzugt behandelt.


Foto: 3643825 / pixabay.com (public domain)
Artikel geschrieben von Andreas Mettler
veröffentlicht am Mittwoch, 8. Juli 2015counter

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