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Forum-Recht - mit 16 jahren ausziehen?

Beitrag von s.d. am 28.06.2005
Ich hab da mal eine Frage: Ein guter freund (16 jahre) würde gerne von zu hause ausziehen. Bleibt nur die frage ob er dies legal tun kann und dann das kindergeld von den eltern bekommt?!
bitte antworten..ist wichtig..danke, liebe grüße susanne !

Beitrag von M. am 30.06.2005
Wenn die Eltern und das Jugendamt zustimmen, sollte der Sache nichts im Wege stehen. Unbedingt sollte mit den Eltern geregelt werden, dass das Kindergeld regelmässig überwiesen wird.

Beitrag von L. am 12.07.2005
müssen die eltern denn nicht auch die wohnung zahlen, bis man 25 oder so ist, wenn man selbst noch kein geld verdient? Ich habe mal gehört, dass die eltern nur die unterkunft etc. zahlen müssen, wenn sie die kinder von selbst rausschmeißen, stimmt das?

Beitrag von s. am 16.07.2005
das ist eine gute frage! würde mich auch mal interssieren und meinen freund bestimmt auch! denn ich glaub nicht das man nur von dem kindergeld in einer eigenen wohnung leben kann!?!

Beitrag von M. am 18.07.2005
Es gibt die sog. "Unterhaltspflicht". Die gilt ein Leben lang zwischen Eltern und Kindern und zwar in beide Richtungen. Im Zweifelsfall kann man seine Eltern gemäß der Unterhaltspflicht verklagen, aber wer macht das schon. Ein anderer Weg ist der Antrag auf Sozialhilfe. Einige Sozialämter holten sich ein Teil des Geldes bei den Eltern als Unterhaltspflicht dann wieder, was den Kindern Weg über die Klage den eigenen Eltern gegenüber ersparte. Wie das jetzt seit Hartz IV gehandhabt wird (es gibt im Grund ja keine Sozialhilfe mehr) ist mir nicht bekannt.

Beitrag von L. am 11.09.2005
Nunja, schön wärs wenn die eltern den Unterhalt zahlen müssten bis man 25 jahre alt ist. Tatsächlich sind deine eltern für deine miete, also kosten die anfallen, wenn du nicht mehr zu hause wohnst, nur bis zu deinem 18 jahr verantwortlich. Danach bist du selber, bzw. bei arbeitslosigket der staat. Außerdem hast du die möglichkeit, bis zu deinem 21. lebensjahr kindergeld zu beantragen. Da das aber rechtlich oft schwer durchzusetzen ist und sich mit unter jahrelang hinziehen kann bis du die ersten zahlungen bekommst, sollte man sich vorher überlegen, ob man nicht eine andere möglichkeit findet, sich zu finanzieren. ZU deiner zweiten frage: eltern sind nicht befugt ihre kinder "rauszuschmeißen", es sei denn sie sind schon über 18 jahre alt. Damit machen sie sich sogar strafbar, denn das ist eine verletzung der aufsichtspflicht. sollten eltern dieses doch tun (ich spreche aus erfahrung)kann man sich kostenlos und auch anonym ans jugendamt wenden. Das jugendamt vereinbart einen termin mit dir und spricht mit dir über deine situation und mögliche lösungen. mit deinen eltern sprechen sie nur wenn du dein einverständnis gegeben hast.

Beitrag von A.M. am 11.09.2005
BGB § 1601. Verwandte in gerader Linie
Verwandte in gerader Linie sind verplichtet, einander Unterhalt zu gewähren.

Interessant wäre die Rechtssprechung in Fällen, in denen Kinder tatsächlich auf Unterhaltspflicht geklagt haben.

Beitrag von S. am 15.02.2006
Hallo!

Ich bin damals mit 15 J. ausgezogen , zu meinen damaligen Freund! Und ich habe weiterhin das Kindergeld von meinen Eltern bekommen! D.h. meine Eltern haben es vom Staat bekommen und nur mir gegeben, da ich nicht in der Nähe wohnte! ;-)

Beitrag von s. am 22.02.2006
ich hab mal ne schwierige frage: müssen die eltern einwilligen, wenn man mit 16 ausziehen will? ich will unbedingt ausziehen und werde bald 16, meine eltern meinen, dass sie zustimmen müssen und das wollen sie nicht! Was soll man da machen?????????? un wie hast du es geschafft rauszukommen?

Beitrag von R. am 27.02.2006
Gegen den Willen der Eltern kannst Du nur mit Hilfe des Jugendamtes ausziehen. Und da muss schon eine Menge vorliegen, dass das Jugendamt das mitmacht.

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