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Ohne Kinderbetreuung geht es nicht?

kinderbetreuung

Inhalt

Kita und Kindergarten
Kindertagespflege
Babysitter
Au Pair
Tagesferien
Jugendzentrum


Eltern tragen Verantwortung für ihre Kinder. Sie entscheiden, wo sich ein Kind aufhält und sorgen dafür, dass es dem Kind gutgeht. Vor allem jüngere Kinder benötigen eine Aufsicht rund um die Uhr und wenn sich Eltern auch einmal eine freie Minute ohne die Kinder einräumen möchten, dann müssen sie sich über eine Lösung für die Kinderbetreuung Gedanken machen. Das kann der Babysitter sein, der ins Haus kommt oder auch eine Kita am Vormittag oder am Nachmittag. In der modernen Familie sind nicht selten beide Elternteile berufstätig. Da wird ein ausgefeiltes Konzept nötig, das dafür sorgt, dass die Kinder immer gut betreut sind. Dieser Artikel stellt eine Auswahl an Betreuungsoptionen für Kinder vor.

Kita und Kindergarten

Die Definitionen der Kindertagesstätte und des Kindergartens überschneiden sich. Während die Kita in der Regel auf eine Ganztagsbetreuung setzt bietet der Kindergarten im klassischen Sinne nur eine Betreuung am Vormittag an. Aber das muss auch nicht sein. Während sich der Begriff „Kindergarten“ in mehr als 40 Sprachen etabliert hat setzt sich im deutschen Sprachgebrauch (dem Ursprung dieses Wortes) zunehmend das Wort „Kindertagesstätte“ durch. Kitas für Kinder bis zu drei Jahren werden auch als „Kinderkrippe“ bezeichnet. Manchmal fällt auch der Schulhort für Kinder bis zu 12 Jahren unter den Begriff der Kita.

Die gesetzlichen Grundlagen der Kita

Die Kindertagesbetreuung in Deutschland fällt unter die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe und wird durch die §§ 22 bis 26 des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) geregelt. Die konkrete Umsetzung erfolgt auf Ebene der Bundesländer, wie zum Beispiel durch das Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) in Berlin. Gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII erhalten Kinder erwerbstätiger oder arbeitsuchender Eltern bevorzugt einen Betreuungsplatz. Wenn jedoch nicht genügend Plätze für alle erwerbstätigen Eltern zur Verfügung stehen, haben Kinder alleinerziehender Eltern Vorrang vor Kindern von Eltern, die sich in Ausbildung befinden oder berufstätig sind. Für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr besteht gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII bis zum Schuleintritt ein gesetzlicher Anspruch auf einen halbtägigen Platz in wohnortnahen Einrichtungen. Die Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren war in Westdeutschland bisher relativ gering (2 % im Jahr 2005), steigt jedoch an. Ab dem 1. August 2013 haben Kinder, die ihr erstes Lebensjahr vollendet haben, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen gesetzlichen Anspruch auf frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen oder durch Kindertagespflege. Falls die Kommune keinen Platz zur Verfügung stellt, können den Eltern Entschädigungen für den Verdienstausfall zustehen. Es besteht jedoch noch Unklarheit darüber, ob der Anspruch auf eine wohnortnahe frühkindliche Förderung beinhaltet und ob bei fehlenden freien Plätzen auf Tagesmütter verwiesen werden kann.

Die Kindertagespflege – auch Tagesmutter genannt

Eine „Tagesmutter“ kann durchaus auch ein Mann sein. So ist es nicht verwunderlich, dass sich als offizieller Begriff für die Betreuung durch Kindertagespflegepersonen „Kindertagespflege“ durchgesetzt hat. Gemäß dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004, das eine Änderung des SGB VIII darstellt, ist die Kindertagespflege neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichberechtigte Form der Kindertagesbetreuung. Diese Art der Betreuung, die vor allem für Kinder unter drei Jahren genutzt wird, bietet eine familiäre Atmosphäre sowie eine individuelle Förderung und zeichnet sich durch hohe zeitliche Flexibilität aus. Eine Tagespflegeperson, die fachlich, persönlich und gesundheitlich geeignet ist, betreut normalerweise ein bis fünf Kinder und benötigt dafür geeignete Räumlichkeiten sowie eine Pflegeerlaubnis, deren Anforderungen von einigen Landesgesetzen oder Verordnungen festgelegt werden.

Die Qualifizierung der Tagespflegeperson

Seit 2006 müssen alle Tagespflegepersonen eine pädagogische Qualifizierung und einen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder nachweisen, üblicherweise mit einem Umfang von 160 Unterrichtseinheiten gemäß den Standards des DJI. Seit 2015 wird zunehmend eine Qualifizierung von 300 Stunden nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB 300) eingeführt, ergänzt durch ein Praktikum und Lernergebnisfeststellungen. Die Großtagespflege stellt eine weitere Option dar, bei der mehrere Tagespflegepersonen gemeinsame Räumlichkeiten nutzen, um ihre Tageskinder zu betreuen. In der Regel werden spezielle Räume, wie beispielsweise eine geeignete Wohnung, angemietet oder eingerichtet. In Großtagespflegestellen muss mindestens eine Tagesmutter oder ein Tagesvater eine pädagogische Fachkraft sein. Der Vorteil liegt in der größeren Flexibilität, da sich die Tagespflegepersonen gegenseitig vertreten können, was Ausfallrisiken aufgrund von Krankheit verringert. Dies führt zu wesentlich geringeren Kosten für die Kommunen im Vergleich zur Förderung von Kinderkrippenplätzen. Im Jahr 2017 gab es in Deutschland 3368 Großtagespflegestellen.

Der Babysitter

Babysitter kümmern sich stundenweise um die Kinder, während die Eltern außer Haus sind, oft in den Abendstunden, nachts oder gelegentlich auch tagsüber. Typischerweise sind dies Schüler, Studenten oder zunehmend auch Senioren, die diese Arbeit ausführen, um sich etwas dazu zu verdienen. Oft stammen die Babysitter aus der Familie, dem engeren Verwandtenkreis oder dem Bekanntenkreis. Die Arbeitszeit, Dauer der Beschäftigung und der Lohn werden in der Regel mündlich vereinbart, ohne dass ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. Babysitter ist keine geschützte Berufsbezeichnung. In städtischen Gebieten existieren Agenturen, die Babysitter gegen Gebühr vermitteln. Das "Babysitter-Zertifikat" belegt die erfolgreiche Teilnahme an einem Babysitting-Kurs und kann bei der örtlichen Familienbildungsstätte (FBS) oder beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) erlangt werden. Es bietet Eltern eine bessere Einschätzung der Fähigkeiten des Babysitters. Die Ausbildung umfasst in der Regel einen achtstündigen Erste-Hilfe-Kurs mit Schwerpunkt auf Kleinkinder und Säuglinge. Zusätzlich werden Kenntnisse über Ernährung, Verhaltensweisen, Wickeln, Beschäftigung von Kindern sowie rechtliche Grundlagen vermittelt.

Au Pair

Als Au-pairs werden junge Erwachsene oder gelegentlich auch Jugendliche bezeichnet, die inländisch oder im Ausland bei einer Gastfamilie tätig sind. Im Austausch für Unterkunft, Verpflegung und ein Taschengeld haben sie die Möglichkeit, die Sprache und Kultur des Gastlandes oder der Gastregion kennenzulernen. Die primäre Verantwortung eines Au-pairs liegt in der Kinderbetreuung, wobei oft auch die Übernahme leichter Hausarbeiten erwartet wird. Der Anteil der übertragenen Hausarbeiten sollte jedoch 50 % der Gesamtarbeitszeit nicht überschreiten. Ein Au-pair soll nicht hauptsächlich als Reinigungskraft der Gastfamilie fungieren. Es ist ratsam, im Au-pair-Vertrag die Verteilung der Aufgaben zwischen Kinderbetreuung und Hausarbeiten festzulegen, um mögliche Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Tagesferien für Schüler

Tagesferien stellen eine Form der Kinderbetreuung dar, die während der Schulferien für schulpflichtige Kinder angeboten wird. Häufig haben Tagesferien ein bestimmtes Thema und dauern in der Regel mindestens eine Woche, können aber auch tageweise gebucht werden. Sie ähneln Freizeiten oder Ferienlagern, jedoch kehren die Kinder am Abend, in der Nacht und an Wochenenden nach Hause zurück. Dadurch bieten Tagesferien eine kostengünstige Alternative zu Lageraufenthalten, die mit Reise- und Unterkunftskosten verbunden sind. Organisationen wie Freizeitorganisationen, Kirchen oder Tourismusanbieter wie Hotels oder Erlebnis-Bauernhöfe bieten Tagesferien an. Einige dieser Angebote werden staatlich subventioniert, ähnlich wie Kindertagesstätten. Tagesferien außerhalb des Tourismussektors sind noch eine vergleichsweise neue Form der Betreuung (Stand 2007). Allerdings ist diese Betreuungsform im Kontext der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der steigenden Erwerbstätigkeit von Frauen besonders relevant, da die Schulferien in der Regel länger sind als die Urlaubszeiten in der Arbeitswelt.

Kinder und Jugendfreizeitenrichtungen

Eine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung (auch als Jugendzentrum, Jugendhaus oder Jugendfreizeitstätte) ist eine Institution, die Teil der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist. Einige Schülerläden fallen ebenfalls unter diese Kategorie. Als Häuser der offenen Tür (HoT) bieten sie Kindern und Jugendlichen niedrigschwellige Programme und Angebote. Oft konzentrieren sich einzelne Einrichtungen auf spezifische Altersgruppen oder Zielgruppen (z. B. Jugendliche, Mädchen usw.), was sich häufig in ihrem Namen widerspiegelt. Die Angebote werden entsprechend den Bedürfnissen der jeweiligen Einrichtung gestaltet. Die gesetzliche Grundlage für die meisten dieser Einrichtungen bilden bundesweit die §§ 11–15 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) bezüglich Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.


Foto: erstellt mit Leonardo AI
Artikel geschrieben von Andreas Mettler
veröffentlicht am Mittwoch, 20. März 2024counter

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