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Beitrag von H.D. (Kindex-Mitglied) am 05.03.2007 |
Hallo, Da sie 14 ist, greift §182 StGB Abs. 2. Demnach muss bei einer Anzeige (Strafverfolgung auf Antrag) ein Gutachter feststellen, dass beim "Opfer" (sie) eine fehlende Fähigkeit zur Selbstbestimmung vorliegt. Ansonsten ist keine Möglichkeit vorhanden, die das StGB anbietet (da ja wohl keine Zwangslage nach §182 StGB Abs. 1 vorliegt). Antragsberechtigt ist das Opfer bzw. der gesetzliche Vormund. (beantworten) |
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Beitrag von jana (Kindex-Mitglied) am 07.03.2007 |
Hi, Phlippo!
Mir würde schon interessieren, mit dem Problem was du hattest, wo du 26 warst und sie 14! Ich würde mich freuen, wenn du mir das schildern kannst!Kannst mir auch per E-Mail schreiben wenn du hier nicht so schreiben möchtest!?Sag mir bescheid! Ich danke dir im voraus!! (beantworten) |
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Beitrag von Tatjana am 07.12.2007 |
Hallo ihr da!!! Ich habe mir die ganzen Antwochten duch gelesen. Und auch eine Frage an euch. Und hoffe das ihr mir helfen könnt.
Als ich 5. Jahre alt war haben sich meine Eltern getrennt und meine Mom neu geheiratet. Seid dem bin ich bei meiner Mom und meinen Stieffater groß geworden. Das alleinige Sorgereicht bekam meine Mom. Nun ist einige Zeit vergangen, und ich bin jetzt 17 Jahre und meinen Mom ist leider an einer Krankheit gestorben! Dadurch fällt das Sorgerecht auf meinen leiblichen Fater zurück!
Das alles hat meinen Stieffater (34 Jahre) und mich sehr zusammen gebracht. Und wir haben uns verliebt.
Wir sind jetzt seid 4Monate zusammen. Durch Probleme mit meiner Schwester hat der leibliche Fater das mit bekommen und will sich jetzt plötzlich um mich kümmern! Und hat das Jugendamt auf uns los gelassen!!!
FRAGE: Darf ich mit meinen Freund (34 J.) und ich (17 J.) zusammen sein ohne das ihm was pasiert. Und muss ich dann zu meinen Fater?
Hoffe auf Antwort. Gruß Tatjana + Andreas (beantworten) |
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Beitrag von Tatjana am 10.12.2007 |
Hallo. Ich habe auch eine sehr wichtige Frage.
Ich bin 17 jahre alt und mein Freud 34 Jahre.
Aber das ist nicht mein problem, sondern;
Er war so zu sagen früher mein Stieffater. Meine Mom ist vor einiger Zeit gestorben. Und jetzt haben wir uns verliebt....
Irgendwie sind alle gegen uns. Meine gr. Schwester ist verheiratet und von ihren aussagen will oder wollte sie auch was von ihm und ist jetzt gegen uns.
Wir haben eine Anonyme Anzeige bekommen uns sind sicher das sie damit was zu tun hat.
Kommischer weiße hat sich mein leiblicher Fater bei mir gemeldet und das Jugendamt auch.
Jetzt hane ich Angst das ich die paar Monate bis ich 18 bin weg muss. Und um meine Kl. schwester habe ich auch angst, wegen dem Jugendamt.....
Kann mir jemand Rat geben?
Gruß (beantworten) |
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Beitrag von H.D. (Kindex-Mitglied) am 12.01.2008 |
Hier geht es ja nicht um die Zeit, nachdem sie 18 ist. Da ist alles klar: Sie ist volljährig und braucht sich um den Rest nicht mehr zu kümmern. Die Zeit bis dahin ist natürlich ein wenig verzwickt. Sexuell gesehen kann euch nach der momentanen Gesetzeslage niemand etwas. Jedoch hat dein leiblicher Vater das Personensorgerecht und kann daher deinen Aufenthaltsort usw. bestimmen. Dies gilt auch für die Schwester - wenn dein Vater will, wird sie zu ihm ziehen müssen. Das ist sehr wahrscheinlich, da er mit der Personensorge auch alle Pflichten und Verantwortungen trägt. Mein Tipp: Aktiv werden! Am besten ist es wohl zum Jugendamt zu gehen und zu versuchen, alles zu regeln bzw. sich über alle möglichen Folgen zu informieren... Dann kann man weiter entscheiden. Bei einer Anzeige ist evtl. auch ein Rechtsanwalt zu konsultieren... (beantworten) |
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Beitrag von Caro am 14.10.2008 |
Also ich steig da immer noch nicht ganz durch ich habe mir das alles von anfang an durch gelsen und bin jetzt noch verwirrter als vorher. Also jetzt erklärt mir das bitte noch mal wer für dumme^^. Weil ich kenn das so dsa man ab 14 mit leuten sex haebn darf die 14 bis 20jahre alt sind und ab 16 darf man mit jeder alters Gruppe also ab 16 aufwärts schalfen stimmt das jetzt oder nicht? (beantworten) |
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